Die Sache scheint einfach: Für jedes Kind gibt es Kindergeld. Allerdings kann es beim Beantragen kniffelig werden. Mit unserer praktischen Anleitung schonen Sie beim Kindergeldantrag Ihre Nerven.
Kindergeldantrag in drei Schritten
Einen Kindergeldantrag müssen Sie schriftlich bei der Familienkasse einreichen, die zuständig ist für Ihren Wohnort. An welche Familienkasse Sie schreiben müssen, erfahren Sie hier.
Beantragen Sie das Kindergeld in drei einfachen Schritten:
1. Schritt: Füllen Sie den Kindergeldantrag online aus. Nachdem Sie die Fragen in dem Antragsformular beantwortet haben, werden Ihre Daten verschlüsselt vorab an die Familienkasse gesendet.
Das Online-Verfahren hat den Vorteil, dass Sie sofort auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben und fehlende Nachweise hingewiesen werden. Der nachträgliche Bearbeitungsaufwand verringert sich so.
2. Schritt: Anschließend müssen Sie das Formular ausdrucken und unterschreiben.
3. Schritt: Senden Sie das ausgedruckte und unterschriebene Formular per Post oder Fax an die zuständige Familienkasse.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst beantragen das Kindergeld ebenfalls schriftlich bei der Vergütungsstelle.
Wichtig: Teilen Sie der Familienkasse Änderungen Ihrer Lebensverhältnisse unverzüglich mit. Dazu gehören auch eine geänderte Anschrift oder Bankverbindung, eine Scheidung oder auch eine neue Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Beginnt Ihr Kind eine Ausbildung, ein Studium oder wird schwanger, sollten Sie die Familienkasse auch darüber informieren.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Wenn Sie den Kindergeldantrag das erste Mal stellen, dann müssen Sie eine Geburtsurkunde des Kindes beilegen. Bis zur Volljährigkeit des Kindes müssen Sie keine weiteren Anträge stellen, das Kindergeld wird Ihnen jeden Monat ausgezahlt.
Kindergeld trotz Volljährigkeit
Ist das Kind bereits volljährig, dann müssen Sie das Kindergeld erneut beantragen und nachweisen, dass Sie weiterhin einen Anspruch haben. Dazu können Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Ausbildungsbescheinigung
- Schulbescheinigung
- Immatrikulationsbescheinigung für studierende Kinder
- Bescheinigung über freiwillige soziale, kulturelle oder ökologische Dienste
- Nachweise über die Arbeitslosigkeit des Kindes
- Behindertenausweis
Kindergeld wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs gezahlt. Bei Kindern, die Arbeitslosengeld II beziehen, können Sie die Zahlung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs bekommen.
Für Kinder in Ausbildung und studierende Kinder wird Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs gewährt. Auch wenn ein Kind auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz wartet, haben Sie weiterhin Kindergeldanspruch.
Info: Bei einem Antrag müssen die Steueridentifikationsnummern (Steuer-IDs) der Eltern und des Kindes angegeben werden.
Wer hat einen Anspruch auf Kindergeld?
Einen Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich nicht die Kinder, sondern die Erziehungsberechtigten. In der Regel stellen Eltern einen Kindergeldantrag bei der Geburt eines leiblichen Kindes. Einen Anspruch auf Kindergeld kann es aber auch geben für
- Adoptivkinder,
- Pflegekinder im eigenen Haushalt,
- Enkelkinder und
- Stiefkinder.
Für das erste und das zweite Kind gibt es jeweils 219 Euro im Monat. Für das dritte Kind erhalten Sie 225 Euro und für das vierte und alle weiteren bekommen Sie 250 Euro. Das Kindergeld wird nicht an alle Elternteile ausgezahlt, sondern nur an einen Berechtigten.
Wann den Kindergeldantrag stellen?
Wenn Sie einen Antrag auf Kindergeld gestellt haben, dann müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen rechnen. Damit Sie nicht so lange auf das Kindergeld warten müssen, sollten Sie den Antrag möglichst frühzeitig stellen. Bereits vor der Geburt des Kindes können Sie ihn einreichen. Geld bekommen Sie aber erst dann, wenn Sie die Geburtsurkunde nachreichen.
Wird Kindergeld rückwirkend ausgezahlt?
Ja, Kindergeld wird auch rückwirkend ausgezahlt. Allerdings nur für sechs Monate und auch nur dann, wenn auch ein Anspruch bestand.
- Höhe, Antrag, Auszahlung: Das sollten Eltern über das Kindergeld 2021 wissen
- Endziffer entscheidend: Die Auszahlungstermine des Kindergeldes 2021
- Rechtliche Grundlagen: Wer hat 2021 Anspruch auf Kindergeld?
Geld bekommen Sie für jeden Monat, in dem Sie für mindestens einen Tag einen Anspruch auf die Zahlung haben. Wird das Kind beispielsweise am letzten Tag eines Monats geboren, bekommen Sie Kindergeld für den gesamten Monat ausgezahlt.
- Bundesagentur für Arbeit