Schulkind & Jugendliche So lange dürfen 17-Jährige abends draußen bleiben
Eltern sind oft unsicher, wie lange ihre Schützlinge unterwegs sein dürfen. Die gesetzlichen Regelungen für Jugendliche und was sonst noch wichtig ist.
Sobald das Teenager-Alter erreicht ist, wollen Jugendliche auch häufiger mit Freunden ausgehen. Die Frage, wie lange sie wegbleiben dürfen, liefert dabei immer wieder viel Zündstoff. Damit es gar nicht zum Hausarrest kommt, sollten Jugendliche und ihre Eltern einige Vorschriften beachten. Neben der Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes sollten Jugendliche und ihre Eltern auch gemeinsame Regeln absprechen, an die sich die Kinder dann halten.
Disco: Wie lange dürfen Jugendliche feiern?
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) erlaubt den Discobesuch unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche allein mit ihren Freunden in die Disco gehen – um 24 Uhr ist jedoch Schluss. Ab der Volljährigkeit mit 18 Jahren gelten dann keine Beschränkungen mehr.
Diese Regelungen gelten auch für andere Arten von öffentlichen Tanzveranstaltungen – es sei denn, diese werden von einem Träger der Jugendhilfe, etwa einer Kirche oder einem Verein, veranstaltet: Dort dürfen sich dann auch minderjährige Jugendliche von 14 bis 16 Jahren bis 24 Uhr aufhalten, Kinder bis 14 Jahre jedoch nur bis 22 Uhr.
Dürfen Jugendliche alleine auf Konzerte gehen?
Konzerte gelten rechtlich nicht als Tanzveranstaltungen. Mit Erlaubnis der Eltern dürfen Jugendliche diese frei besuchen und können selbst mit den Eltern absprechen, wie lange sie ausgehen. Der Veranstalter oder eine zuständige Behörde kann jedoch für einzelne Konzerte einschränkende Regelungen aussprechen, wenn die Inhalte beispielsweise nicht jugendgerecht sind.
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Ausgehen: Kino und Gaststätten
Bei Kinobesuchen regelt das Jugendschutzgesetz: Kinder unter 14 Jahren dürfen nur Filmvorführungen besuchen, die um 20 Uhr zu Ende sind. Unter 16 Jahren gilt, dass der Film um 22 Uhr zu Ende sein muss. Kinobesuche für 16- bis 17-Jährige müssen spätestens um 24 Uhr enden. Bezüglich der Inhalte der Kinofilme regelt das Jugendmedienschutzgesetz außerdem die jeweilige Altersbeschränkung.
In Gaststätten dürfen sich unter 16-Jährige nachts nur in Begleitung der Eltern oder einer Aufsichtsperson aufhalten. Wenn sie dort zwischen 5 und 23 Uhr etwas trinken oder essen, dürfen sie die Gaststätte jedoch auch alleine besuchen. Dasselbe gilt für 16- bis 17-Jährige.
Was zählt als Gaststätte?
Unter den Begriff Gaststätte fallen laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Restaurants, Diskotheken, Bars, Imbissstuben, Trinkhallen, Bierzelte sowie Hotels und Pensionen, Cafés oder Eisdielen.
Keine gesetzliche Regelung gibt es übrigens zu der Frage, wie lange Jugendliche sich abends oder nachts auf der Straße aufhalten dürfen. Hier sind die Eltern gefragt und müssen klare Regeln aussprechen.
Ausgehen braucht klare Regeln
Neben der gesetzlichen Regelung sollte es zwischen Eltern und Jugendlichen klare und verbindliche Absprachen geben, was das Ausgehen betrifft. Diese sollten nicht nur beinhalten, wie lange die Jugendlichen wegbleiben dürfen, sondern auch, wo sie hingehen und wie vor allem am späten Abend das Heimkommen organisiert wird.
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Je nach persönlicher Situation könnten Eltern anbieten, den Teenie zu einer bestimmten Uhrzeit abzuholen. So kommt der Teenager in jedem Fall sicher nach Hause. Für den Notfall sollte der Heranwachsende ein Handy dabeihaben. Auch was den Alkoholkonsum anbelangt, sollte ein aufklärendes und hinweisendes Gespräch vorher nicht fehlen.
- gesetze-im-internet.de: "Jugendschutzgesetz (JuSchG)"
- bmfsfj.de: "Jugendschutz – verständlich erklärt"