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Wenn der Psychotherapeut krank wird - was tun?


Ende einer Beziehung
Wenn der Psychotherapeut krank wird - was tun?

Von dpa-tmn
19.09.2013Lesedauer: 4 Min.
Psychotherapeuten sind nicht verpflichtet, für Ersatz zu sorgen, wenn sie länger ausfallen.Vergrößern des BildesPsychotherapeuten sind nicht verpflichtet, für Ersatz zu sorgen, wenn sie länger ausfallen. (Quelle: dpa-bilder)
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Es ist die Horrorvorstellung eines Patienten: Die Therapie läuft gut an, man befindet sich auf dem Weg der Besserung. Und dann das: Der Psychotherapeut wird krank oder geht länger in Elternzeit. Wie geht es nun weiter? Muss der Patient die Therapie abbrechen, oder kann er einen neuen Behandler bekommen?

Läuft eine Psychotherapie gut, ist die Beziehung zwischen Patient und Arzt oder Psychologe geprägt von Vertrauen und regelmäßigen Sitzungen über Monate hinweg. Doch manchmal wird diese Beziehung unterbrochen. Nicht etwa aufgrund von persönlichen Differenzen, sondern weil das Leben auch außerhalb der Therapie weitergeht: Was können Patienten tun, deren Therapeut auf längere Zeit krank wird oder - im Extremfall - stirbt? Vielleicht steht auch ein überraschender Ortswechsel an - aus familiären oder beruflichen Gründen. Laut Kassen und Experten ist das weitere Vorgehen immer eine Einzelfallentscheidung.

"Grundsätzlich gibt es jederzeit die Möglichkeit, einen Therapeuten zu wechseln, zum Beispiel, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht, man nicht miteinander klarkommt, aber eben auch, wenn eine längere Unterbrechung zu erwarten ist, die den Therapieerfolg gefährden könnte", sagt Timo Harfst, wissenschaftlicher Referent bei der Bundespsychotherapeutenkammer. Das bestätigt Claudia Schlund von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). "Eine Psychotherapie ist aber immer personengebunden und kann nicht einfach von einem anderen Therapeuten übernommen werden, wie das etwa bei anderen Ärzten und Behandlungen möglich wäre", sagt die Beraterin aus Nürnberg.

Diese Therapien werden abgerechnet

Patienten können direkt einen Psychotherapeuten aufsuchen oder sich durch einen Arzt überwiesen lassen. Derzeit dürfen drei Formen mit den Kassen abgerechnet werden: die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und die analytische Psychotherapie. Ein Patient hat Anspruch auf probatorische Sitzungen, in denen geklärt wird, ob eine Therapie erforderlich ist und ob Patient und Therapeut miteinander klarkommen. Mit Genehmigung eines Antrags durch die Kasse fällt danach der Startschuss.

"Fällt der Therapeut nun aus, etwa wegen Krankheit, ist er verpflichtet, dies der Kasse zu melden und sollte im Sinne des Behandlungsvertrages auch den Patienten informieren", sagt Schlund. Er müsse jedoch keinen Ersatz stellen. "Generell ist bei Psychotherapeuten keine Vertretung möglich, etwa im Urlaub, wie das bei anderen Ärzten üblich ist." Es gebe jedoch Ausnahmen: "Für den Fall des eigenen Todes, bei langer, schwerer Krankheit oder bei Trauerfällen in der Familie kann man als Therapeut eine Vertretung bestimmen. Dann ist ein Übergang gegebenenfalls ohne Neuantrag bei der Kasse möglich." Der Patient müsse dieses Vertretungsangebot aber nicht annehmen.

Kein Recht auf Therapeuten-Übernahme

Ein Recht auf schnelle Übernahme bei anderen Therapeuten gibt es nicht. "Psychotherapeuten sind nicht verpflichtet, jemanden, der bereits anderweitig eine Therapie angefangen hatte, vorzuziehen oder zu übernehmen", sagt Harfst. "Natürlich prüfen sie die Dringlichkeit und den Leidensdruck des Patienten und wägen dies ab, sollten sie eine Warteliste führen."

Auf den Abbruch einer an sich erfolgreichen Therapie reagierten Patienten sehr unterschiedlich, sagt Harfst. "Für die meisten ist die Psychotherapie ein sicherer Ort, an dem sie sich öffnen." Macht jemand eine Therapie, um frühe Verlusterlebnisse und häufige Beziehungsabbrüche zu bearbeiten, werde ihn vielleicht der notwendige Wechsel aus der Bahn werfen, die schnelle Weiterbehandlung sei nötig.

"Man kann nicht pauschal sagen, dass eine lange Unterbrechung schlecht ist", sagt Schlund. "Da muss ich abwägen: Ist ein sehr großer Rückschritt zu erwarten mit einem Schaden für die Gesundheit? Oder ist es ein Punkt, wo eine Pause möglich ist?" Es gebe kein Limit, in welcher Zeit das Stundenkontingent einer Therapie aufgebraucht werden müsse. "Bei längeren Unterbrechungen muss dies aber begründet werden, und nach einem halben Jahr ist in der Regel ein Neuantrag bei der Kasse nötig, wenn Patient und Therapeut weitermachen wollen."

Neue Therapeuten - das ist zu beachten

Doch wenn es ein neuer Therapeut sein soll oder muss - hat ein Patient nur ein Anrecht auf noch nicht absolvierte Stunden oder gar mehr? "Die zunächst festgelegte Obergrenze ist nicht die allerhöchste Obergrenze", erläutert Harfst. "Es können zusätzliche Stunden notwendig sein, um einen neuen Therapiekontakt aufzubauen. Zudem hat der Patient erneut Anspruch auf probatorische Sitzungen."

Ein Wechsel in eine andere Therapieform ist nicht ohne weiteres möglich. "Wurde eine Psychotherapieform genehmigt, dann ist die Zusage der Kasse auch an die Therapieform gebunden", erklärt Schlund. "Bin ich beispielsweise in Verhaltenstherapie und finde keinen solchen Therapeuten in meiner Umgebung, der eine Kassenzulassung hat, kann ich mich auf dem privaten Markt umschauen." Das müsse der Patient aber unbedingt mit der Kasse besprechen und auch nachweisen, damit diese dann im Einzelfall die Kosten übernehme.

Das fordern Krankenkassen

Krankenkassen empfehlen, sich umgehend zu melden, wenn die Therapie abgebrochen oder unterbrochen werden muss. "Von dem Psychotherapeuten würde ich dokumentieren lassen - vorausgesetzt, er ist noch in der Lage dazu -, warum der Wechsel stattfinden muss", rät Michaela Hombrecher von der Techniker Krankenkasse in Hamburg. Je nachdem, wie schwer den Patienten der Wechsel treffe, müssten individuelle Lösungen angestrebt werden. "Falls kein neuer Therapeut gefunden wird, können wir eventuell bei der Suche unterstützen." Vielleicht sei vorübergehend ein Aufenthalt auf einer Station, einer Krisenpension oder einer Tagesklinik notwendig.

Es sei möglich, die noch offenen Stunden auf einen anderen Therapeuten zu übertragen, sofern Qualifikation und Therapieform übereinstimmten. "Wenn die maximale Therapiestundenzahl noch nicht ausgeschöpft ist, kann auch eine Verlängerung der Therapie beantragt werden", fügt Hombrecher hinzu.

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