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Valensina: Getränkehersteller verändert Apfelsaft-Rezeptur – und Preis


Teurer, aber dünner
Valensina spart beim Apfelsaft – Verbraucher merken es nicht

Von t-online, jb

Aktualisiert am 12.07.2025 - 08:19 UhrLesedauer: 2 Min.
Apfelsaft (Symbolbild): "Öko-Test" hat 33 naturtrübe Säfte getestet.Vergrößern des Bildes
Apfelsaft (Symbolbild): Nicht immer enthält er wertige Zutaten. (Quelle: stephanhartmann/getty-images-bilder)
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Valensina hat die Zusammensetzung seines Apfelsafts verändert – und gleichzeitig den Preis erhöht. Ein klarer Fall von Irreführung?

Valensina hat die Zusammensetzung seines Apfelsafts "Milder Apfel" verändert – und zwar deutlich zulasten des Anteils an naturtrübem Direktsaft. Doch der Preis ist nicht reduziert worden. Vielmehr stieg er. Für die Verbraucherschützer ist das ein klarer Fall.

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Worum geht es genau?

Die bisherige Rezeptur des Saftes bestand zur Hälfte aus naturtrübem Apfelsaft (50 Prozent) und zu 49,5 Prozent aus klarem Apfelsaft aus Konzentrat. Der Rest (0,5 Prozent) war Acerolasaft. Doch das hat sich nun geändert. Der Hersteller hat eine neue Version auf den Markt gebracht, bei der der Anteil an naturtrübem Apfeldirektsaft nur noch bei 15 Prozent liegt – stattdessen wird jetzt klarer Apfelsaft aus Konzentrat genommen: ganze 84,5 Prozent. Der Anteil der günstigeren Zutat ist also um 70 Prozent gestiegen. Verbraucher können das kaum erkennen, denn die Verpackung ist nahezu gleich geblieben. Es wurde lediglich die Hintergrundfarbe leicht aufgehellt und die Schrift verkleinert. Einen deutlichen Hinweis auf die Rezepturänderung gibt es hingegen nicht.

Gleichzeitig wurde jedoch der Angebotspreis erhöht: von 1,29 Euro auf 1,59 Euro pro Flasche.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen äußert Kritik, nachdem ein Verbraucher den Fall dort gemeldet hatte. Die Änderung sei für Verbraucher nicht ohne Weiteres erkennbar. "Ohne Hinweis den Anteil an naturtrübem Apfel-Direktsaft deutlich zu reduzieren, ist nicht die feine Art", so die Einschätzung. Das Unternehmen spare durch den höheren Anteil an Konzentrat Kosten ein – denn Direktsaft ist deutlich teurer. Dass weder Name noch Design angepasst wurden, bewertet die Verbraucherzentrale als intransparent.

Was ist rechtlich erlaubt?

Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Angaben zu Lebensmitteln nicht täuschen – auch nicht über die Zusammensetzung. So kann die aktuelle Bezeichnung "mild & trüb" irreführend sein. Sie könnte den Eindruck erwecken, dass der Saft hauptsächlich aus naturtrübem Direktsaft besteht.

Stellungnahme von Valensina

Auf Nachfrage erklärte Valensina, die Änderung sei notwendig gewesen. Als Gründe nannte das Unternehmen "eine schlechte Ernte, hohe Gemeinkosten und eine erhöhte Nachfrage nach Direktsaft". Man habe die Rezeptur angepasst, um den Preis halten und das Produkt weiter anbieten zu können. Der Fruchtgehalt liege weiterhin bei 100 Prozent, die Qualität sei "unverändert gut". Die Deklaration auf dem Etikett reiche aus, um die Zusammensetzung zu erkennen. (Die ausführliche Stellungnahme können Sie hier nachlesen.)

Die Verbraucherzentrale fordert nun, dass Valensina entweder "Anteile von naturtrübem Apfel-Direktsaft und klarem Apfelsaft aus Apfelsaftkonzentrat verwenden oder die veränderte Zusammensetzung auf den ersten Blick deutlich machen" müsse.

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