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Wertgegenstände beim Baden geklaut: Wann bin ich bei Diebstahl versichert?


Diebstahl im Freibad
Badeausflug: Wann sind meine Wertgegenstände versichert?

Von dpa
Aktualisiert am 11.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Freibad: Wer sein Handy beim Freibadausflug nicht im Auge behält, geht bei einem Diebstahl mitunter leer aus.Vergrößern des BildesFreibad: Wer sein Handy beim Freibadausflug nicht im Auge behält, geht bei einem Diebstahl mitunter leer aus. (Quelle: Christin Klose/dpa)
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Wo verstecke ich das Portemonnaie im Freibad am besten – im Rucksack oder unter dem Handtuch? Bei Diebstahl kann der Aufbewahrungsort entscheidend sein.

Wertgegenstände im Freibad einfach unter dem Handtuch zu verstauen, während man im Schwimmbecken seine Bahnen zieht, ist gängige Praxis. Besonders klug ist es aber nicht. Denn die Hausratversicherung greift nicht, wenn Wertsachen von der Freibadwiese gestohlen werden, wie der Bund der Versicherten (BdV) informiert.

Zwar enthalte jede Hausratversicherung auch eine sogenannte Außenversicherung. Wertsachen, die sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden, sind dadurch prinzipiell geschützt. Geht es aber beispielsweise um das Freibad, müssen Badegäste Smartphone, Portemonnaie und Co. im Spind in einem Gebäude des Schwimmbads eingeschlossen haben, damit die Hausrat-Police greift.

Es ist entscheidend, wo der Spind steht

Sollte ein solcher Spind aufgebrochen werden, handelt es sich laut BdV um einen Einbruchdiebstahl. Dieser sei ebenso wie ein Raub von der Hausratversicherung gedeckt, so BdV-Sprecherin Bianca Boss.

Schließen Freibadgäste ihre Wertsachen hingegen in einem Spind ein, der sich außerhalb des Gebäudes auf der Wiese oder einer anderen Fläche im Freien befindet, würde die Außenversicherung erneut nicht zahlen.

Besser Geld und Schlüssel im Auto lassen?

Und wie sieht es aus, wenn man Wertgegenstände beim Badeausflug direkt im Auto lässt? Hier lohnt es sich, vorab den Versicherungsschutz zu prüfen. In vielen, allerdings nicht allen Tarifen, biete die Hausratversicherung Schutz, wenn das Auto aufgebrochen wird, heißt es vom BdV.

Der Versicherungsschutz gilt aber häufig nur eingeschränkt. Auch die Entschädigungshöhe sei auf bestimmte Summen begrenzt. So können etwa Wertsachen und elektronische Gegenstände ausgenommen sein.

Auch nachts, zwischen 22 und 6 Uhr, sind Wertgegenstände im Auto oft nur eingeschränkt abgesichert, etwa wenn das Auto auf einem bewachten Parkplatz steht. Einige Tarife gelten zudem nur in Deutschland oder in EU-Staaten. Wichtiges zur Hausratversicherung hat der BdV in einem Infoblatt zusammengestellt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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