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Ist die Vernachlässigung des Haushalts ein Scheidungsgrund?

pc (CF)

16.12.2013Lesedauer: 1 Min.
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Es gibt viele Gründe, die Sie bei einer Scheidung als auslösenden Faktor anbringen können, die Vernachlässigung des Haushalts ist einer davon. Denn im Sinne der Gleichberechtigung ist es von Mann und Frau gleichermaßen zu erwarten, dass man sich um die Führung des Haushalts kümmert. Kommt einer der beiden Partner dieser Verpflichtung nicht nach, was allerdings vor Gericht in der Regel sehr schwierig zu beweisen ist, ist dies ein möglicher Grund, um eine Scheidung zu beantragen.

Wahrer Grund für eine Scheidung?

Wenn Sie beide berufstätig sind, können Sie auch erwarten, dass sich beide um den Haushalt kümmern. Wenn Ihr Partner den Haushalt permanent vernachlässigt, könnte dies als Scheidungsgrund in einem Scheidungsverfahren durchaus angebracht werden. Die Vernachlässigung des Haushalts ist aber wahrscheinlich nicht der alleinige Grund, warum Sie sich von Ihrem Partner trennen wollen.


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Wann eine Vernachlässigung des Haushalts als Scheidungsgrund gilt

Nicht in allen Fällen gilt die Vernachlässigung des Haushalts als Scheidungsgrund, es gibt schließlich immer auch Zeiten, in denen ein Ehepartner mal weniger Zeit zum Mithelfen hat.

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Auch wenn der Mann berufstätig ist und die Frau ausschließlich zu Hause ist, kann man nicht erwarten, dass der Mann zu gleichen Teilen an der Haushaltsführung beteiligt ist. Die Vernachlässigung des Haushalts ist erst dann ein Scheidungsgrund, wenn der Haushalt über eine längere Zeit und in großem Maße vernachlässigt wird.

Als Ausnahme werden hier jedoch Krankheit und andere außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Wichtig ist die Beweisführung, das heißt, der Ehepartner muss dem anderen nachweisen, dass er den Haushalt wirklich grob vernachlässigt hat. Ohne schlüssige Beweisführung für diesen Scheidungsgrund kann das Gericht keine Entscheidung treffen.

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