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Hotel-Tabus: Das sollten Sie auf dem Zimmer lieber bleiben lassen


Hotel-Tabus
Das sollten Sie im Zimmer lieber sein lassen

srt, Tinga Horny

Aktualisiert am 01.08.2023Lesedauer: 3 Min.
Hotel-Manieren: Nicht alle Verhaltensweisen, die manche Hotelgäste als in Ordnung ansehen, sind auch wirklich erlaubt.Vergrößern des BildesHotel-Manieren: Nicht alle Verhaltensweisen, die manche Hotelgäste als in Ordnung ansehen, sind auch wirklich erlaubt. (Quelle: Rüdiger Wölk/imago-images-bilder)
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Hotelzimmer sind Mini-Unterkünfte. Reisende zahlen einen Tagespreis. Ist deswegen alles erlaubt? Einige Dinge sind besser zu unterlassen, andere können Ärger machen.

Ein sauberes Bett mit Bad gegen Geld – das ist in der Regel das, was ein Hotel bietet. Natürlich gibt es unterschiedliche Ausführungen von Bett und Nasszelle sowie Servicestufen, aber das Prinzip ist immer gleich. Hotelgäste sollten jedoch nicht denken, nur weil sie das Zimmer gemietet haben, können sie sich alles wie zu Hause erlauben.

Kann man Rauchen auf dem Balkon verbieten?

Es beginnt schon mit so grundsätzlichen Dingen wie einem Nichtraucherzimmer. Da ist es selbstverständlich, dass im Raum nicht gequalmt wird. Wie steht's aber mit der Terrasse oder dem Balkon davor?

Freunde des Glimmstängels fragen also besser an der Rezeption nach, ob Rauchen erlaubt ist. Die Nachbarzimmer könnten schließlich ebenfalls für Nichtraucher reserviert sein. In so einem Fall würde man den Gast von nebenan stören.

Wie sieht es mit dem Verzehren mitgebrachter Speisen aus?

Ein ganz heikles Thema betrifft das Essen auf dem Zimmer. Die meisten buchen Frühstück oder Halbpension. Das heißt ein Snack am Mittag oder Abend in den eigenen vier Wänden müsste doch erlaubt sein?

Gibt's gar eine Minibar, dann lassen sich da ja die eigenen Nahrungsmittel gut verstauen. Doch das ist nicht der Zweck einer Minibar. Stattdessen ist ihr Inhalt für den kleinen Hunger und Durst gedacht – freilich gegen einen Obolus zugunsten der Herberge.

Ganze Mahlzeiten, die gar noch bei einem Lieferdienst bestellt wurden, sind zudem wirklich ein No-Go. Ein Hotel darf den Pizzaboten deshalb abweisen. Käme es deswegen zum Streit mit dem Gast, so kann der Hotelier sich aufs Hausrecht berufen, also das Kleingedruckte, in dem er bestimmt hat, wer zu welchen Bedingungen in seiner Herberge schlafen darf.

Genauso wenig gehört es sich, sich vom Frühstücksbüffet noch ein Croissant oder ein belegtes Brötchen mitzunehmen. Das Argument, das habe man doch bezahlt, zieht nicht. Man darf es schließlich im Frühstücksraum verzehren, aber als Mittagsimbiss ist es nicht gedacht.

Ist Besuch empfangen erlaubt?

Eine andere Angelegenheit, bei der das Hausrecht gilt, ist der Besuch von Gästen. Es kann immer passieren, dass man am Reiseziel Freunde hat oder neue kennenlernt. Allerdings schätzt kein Hotelier fremden Besuch in seinen Zimmern.

Selbst wer den Bekannten nur schnell die schöne Einrichtung zeigen will, sollte an der Rezeption fragen. Das ist nicht nur höflich, sondern dient zugleich der Sicherheit. Herbergen versuchen immer, Übersicht zu behalten, wer so durch die Flure schlendert, um Diebstahl vorzubeugen.

Dauert der Besuch länger, dann muss unbedingt um Zustimmung des Hotels gefragt werden. Definitiv ausgeschlossen ist die unangemeldete Übernachtung eines weiteren Gastes. Wer für zwei gebucht hat, kann nicht eine dritte Person unerlaubt nächtigen lassen. Das ist nicht nur Betrug am Hotel, es verstößt in den meisten Ländern zudem gegen die Meldegesetze.

Darf man Artikel mit nach Hause nehmen?

Die Seife, der Kuli, der Notizblock – es sind beinahe Wegwerfartikel, doch mit dem Hotellogo versehen, werden daraus beliebte Souvenirs. Klein und leicht verschwinden sie im Koffer. Kaum einer ist sich dabei bewusst, dass dies Diebstahl ist. "Rechtlich gesehen darf man aus Hotelzimmern gar nichts mitnehmen", heißt es auf dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV). (Was Sie dennoch mitnehmen dürfen, erfahren Sie in diesem Artikel hier.)

Begründet wird das damit, dass die Ausstattung des Zimmers nicht Teil der Buchung ist. Die Dinge im Hotelzimmer gehören also nicht dem Gast, sondern er hat nur das Recht erworben, sie vor Ort zu nutzen.

Beste Option: Nachfragen!

Im Fall von angebrochenen Kosmetikfläschchen und Shampoos liegt die Lösung ganz nahe: einfach nachfragen, ob man sie mitnehmen darf. Wiederverwendbar sind sie schon aus Hygienegründen sowieso nicht mehr.

Wer lieber ungeöffnete oder neue Artikel mitnehmen will – vom Stift bis zum Bademantel –, kann diese Andenken meist im Hotelshop kaufen. Dann hat der Hotelgast nicht nur das Recht, sie zu nutzen, sondern sie gehören ihm und er kann damit machen, was er will.

Verwendete Quellen
  • Reiseredaktion SRT
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