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Vorsicht vor Ladesäulen am Supermarkt: Strafen fürs E-Auto-Laden drohen


Wirrwarr bei den Angaben
Vorsicht beim E-Auto-Laden am Supermarkt – Strafe droht

Von t-online, ccn

Aktualisiert am 05.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Ein Auto wird an einer Ladesäule für Elektrofahrzeuge geladen.Vergrößern des BildesAufladen von E-Autos: Die Regelungen sind nicht immer einheitlich. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa)
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Zahlreiche Supermärkte bieten Ladesäulen für E-Autos auf ihren Parkplätzen an. Doch wer das Kleingedruckte nicht liest, muss eventuell fürs Laden ordentlich blechen.

Die Einkäufe fürs Wochenende im Supermarkt oder Discounter um die Ecke erledigen und gleichzeitig das E-Auto oder den Plug-in-Hybrid laden: Viele Einzelhandelsketten haben mittlerweile Ladesäulen auf ihren Parkplätzen stehen – teils sogar ist Aufladen zum Nulltarif möglich. Doch was viele nicht wissen: Ewig stehen darf man hier auch während des laufenden Aufladevorgangs nicht.

Denn: Viele Supermärkte erfassen, wie lange die Kunden auf dem Parkplatz stehen. Wenn die Höchstparkdauer überschritten wird (meist sind es rund 90 Minuten), wird eine Vertragsstrafe fällig, die den Preis für das Aufladen meist deutlich übersteigt: Rund 60 Euro sind, je nach Anbieter, dann fällig.

Das Problem: Gleichzeitig geben manche Lade-Apps eine andere Zeitdauer an, bis eine Blockiergebühr speziell für die Ladesäule fällig wird – vor allem, wenn diese als öffentlich zugänglich eingetragen ist. Und diese Dauer ist meist länger als die allgemeine Höchstparkdauer, die von den Supermärkten vorgesehen ist, um ihren Kunden freie Parkplätze anzubieten.

Hohe Kosten verhindern

Wenn Sie sich also nicht sicher sind, halten Sie sich möglichst an die Höchstparkdauer, die auf dem Parkplatz angegeben ist. Machen Sie auf jeden Fall Beweisfotos und schreiben Sie sich die wichtigsten Daten auf. Heben Sie auch den Kassenbon auf – in diesem Fall sind die Supermärkte meist kulant. So haben sie noch eine Chance, um die Straße für zu langes Parken zu vermeiden.

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