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Fünf Tage gültig: Wie man ein Kurzzeitkennzeichen beantragt


Fünf Tage gültig
Wie man ein Kurzzeitkennzeichen beantragt

Von dpa
09.07.2021Lesedauer: 3 Min.
Nicht für die Ewigkeit: Ein Kurzzeitkennzeichen ist nur für fünf Tage gültig.Vergrößern des Bildes
Nicht für die Ewigkeit: Ein Kurzzeitkennzeichen ist nur für fünf Tage gültig. (Quelle: Markus Scholz/dpa-tmn./dpa)
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Erfurt (dpa/tmn) - Wer als Privatperson einen Gebrauchtwagen zur Probe fahren will oder ihn etwa nach dem Kauf auf eigener Achse im Straßenverkehr heimholen will, darf das im Straßenverkehr in der Regel nur mit angemeldetem Fahrzeug tun.

Wurde das Auto bereits abgemeldet, können Gewerbetreibende wie etwa Kfz-Hersteller, -werkstätten und -händler für solche Fahrten ein rotes Kennzeichen nutzen, eine "Rote Nummer" oder "Werkstattnummer".

Privatpersonen müssen auf ein Kurzzeitkennzeichen zurückgreifen. Was dabei zu beachten ist.

Wie lange gilt das Kennzeichen?

"Das Kurzzeitkennzeichen gilt ab Tag der Zulassung für genau fünf Tage", informiert Achmed Leser vom Tüv Thüringen. Der letzte Tag der Zulassung ist am rechten Rand des Kennzeichens schwarz auf gelbem Grund mit Tag, Monat und Jahr dreizeilig aufgeprägt. "Ab null Uhr des Folgetages darf das Fahrzeug weder auf öffentlichen Straßen bewegt noch im ruhenden Verkehr abgestellt werden", so Leser.

Seit 2015 kann laut Leser so nur ein ganz bestimmtes Fahrzeug zugelassen werden. Das dürfe nicht anderweitig zugelassen sein und muss grundsätzlich über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügen.

Wohin darf ich fahren?

Mit Kurzzeitkennzeichen sind Probe- oder Überführungsfahrten erlaubt. Alle anderen Fahrten sind laut ADAC verboten. Zudem sind die Fahrten in der Regel auf Deutschland beschränkt. Allerdings weist der ADAC darauf hin, dass es internationale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere gibt. Der Autoclub nennt dabei Österreich Italien und Dänemark.

Vorsicht: Verboten unter Androhung von Strafen bis hin zur Beschlagnahmung des Autos seien sogenannte Fernzulassungen. Also wenn das Kurzzeitkennzeichen im Koffer aus Deutschland mitgenommen wird, um es im Ausland anzuschrauben und zurückzufahren.

Was für Unterlagen brauche ich in der Regel?

Man kann das Kennzeichen entweder am Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeuges beantragen, so der ADAC. Für die Kfz-Zulassungsstelle sind Fahrzeugschein und -brief (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) nötig. Oft reiche auch eines von beiden oder eine Kopie.

Ein aktueller HU-Bericht ist ebenfalls erforderlich. Den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung hat man laut ADAC besser dabei. Außerdem wird ein elektronischer Versicherungsnachweis für die Kurzzeitzulassung benötigt. Diese sogenannte eVB-Nummer stellt jede Kfz-Versicherung aus, so Leser.

Wie bei einer Langzeitzulassung werden in dem temporär gültigen Fahrzeugschein die entsprechenden Daten wie Fahrzeugidentifikationsnummer, Hersteller und Halter eingetragen, erläutert Leser. "Der Halter ist in dem Fall der Antragsteller."

Welche Unterlagen Sie im Einzelfall brauchen, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären und einen Termin vereinbaren, rät der ADAC.

Was kostet das Kennzeichen?

Neben den Kosten für die Schilder, für die der ADAC auf seiner Seite mit etwa 25 Euro kalkuliert ist mit etwa 13 Euro Verwaltungsgebühr und die Kosten für die Versicherung zu rechnen. Die Kosten für die 5-Tage-Versicherung würden aber oft mit einer späteren Versicherung verrechnet, falls das Auto bei der gleichen Versicherung versichert wird, so Leser.

Kurzzeitkennzeichen auch ohne HU

Ein Kurzzeitkennzeichen kann es in bestimmten Fällen auch für abgemeldete Fahrzeuge ohne gültige HU geben, so der Tüv Thüringen Dabei werde allerdings der Geltungsbereich des Kennzeichens eingeschränkt: "Es dürfen nur noch Fahrten in die nächstgelegene Werkstatt oder Kfz-Prüfstelle durchgeführt werden, um das Auto reparieren zu lassen oder aber eine HU zu beantragen", so Leser.

Werden im Falle der HU Mängel festgestellt, so ist dann noch die Fahrt in die nächstgelegene Werkstatt erlaubt, um diese zu reparieren. "Allerdings muss sich die Autowerkstatt im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk befinden", so Achmed Leser. Die strenge Regelung nütze allen Verkehrsteilnehmern, denn sie stelle sicher, dass verkehrsunsichere Fahrzeuge auch mit einem Kurzzeitkennzeichen nicht bewegt werden dürfen.

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