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Bei Vorsatz droht Fahrern höhere Geldstrafe


Hohe Strafe droht
Zu schnell gefahren: Dann ist es Vorsatz

Von t-online, mab

Aktualisiert am 10.06.2025Lesedauer: 2 Min.
Trotz deutlicher Beschilderung: Wer deutlich über dem Limit liegt, muss mit dem Vorwurf des Vorsatzes rechnen.Vergrößern des Bildes
Trotz Beschilderung: Wer deutlich über dem Limit liegt, muss mit dem Vorwurf des Vorsatzes rechnen. (Quelle: IMAGO/Filippo Carlot)
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Autofahrer, die Tempolimits mehrfach übersehen, riskieren mehr als das übliche Bußgeld. Denn schnell kann daraus Vorsatz werden – mit deutlichen Folgen.

Ein Fahrer fährt 147 km/h, erlaubt waren 80. Das Tempo war in mehreren Etappen gedrosselt. Schilder wiesen mehrfach darauf hin. Der Fahrer sagt, er habe sie übersehen. Das Gericht glaubt ihm nicht. Es wertet den Verstoß als vorsätzlich – und verdoppelt die Geldstrafe.

Wann wird aus Fahrlässigkeit Vorsatz?

Dieser Unterschied ist entscheidend: Wer ein Schild übersieht, handelt fahrlässig. Wer mehrere Schilder ignoriert, gefährdet andere und verliert den Schutz der Nachsicht. Gerichte prüfen dann, ob der Fahrer die Schilder tatsächlich nicht sehen konnte oder ob er sie einfach ignorieren wollte.

Im vorliegenden Fall aus Castrop-Rauxel waren die Schilder vor der Messstelle gut sichtbar: Zunächst wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h angezeigt, dann 100 km/h und schließlich 80 km/h. Zusätzlich war ein Warnzeichen für Bodenwellen aufgestellt. Die Polizei zog bei der Messung eine großzügige Toleranz ab, sodass am Ende 135 km/h übrig blieben – also 68 Prozent über dem Limit.

Die Geldstrafe: doppelt so hoch – plus Fahrverbot

Ursprünglich sollte der Fahrer 480 Euro zahlen, dazu zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Weil das Gericht von Vorsatz ausging, erhöhte es die Geldstrafe auf 960 Euro. Der Rest blieb bestehen. Die Begründung: Ein aufmerksamer Fahrer konnte die Beschilderung nicht übersehen.

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Was bedeutet das Urteil?

Das Urteil ist auch ein Signal an andere Autofahrer. Wer trotz mehrfacher Hinweise zu schnell fährt, muss mit härteren Strafen rechnen. Besonders bei gestaffelten Limits in sogenannten Geschwindigkeitstrichtern ist die Argumentation "Ich habe das Schild übersehen" oft nicht haltbar.

Gerichte werten das eher als einen bewussten Regelverstoß und nicht als ein Versehen – also als Vorsatz. Das erlaubt ihnen, Bußgelder zu erhöhen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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