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Straßenverkehrsordnung | Auto-Tür zu laut geknallt: Bußgeld droht


Schon gewusst?
Für dieses kleine Vergehen drohen 80 Euro Bußgeld

Von t-online, ccn

Aktualisiert am 27.11.2024Lesedauer: 2 Min.
Das richtige Spaltmaß: Es ist nötig, damit sich Türen problemlos öffnen und schließen lassen. Wenn es fehlt, kann ein verdeckter Unfallschaden vorliegen.Vergrößern des Bildes
Aufziehen und geräuschvoll wieder zufallen lassen: Manche Menschen nerven ihre Umwelt mit unnötigem Türknallen. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Isai Hernandez)

In der Straßenverkehrsordnung sind viele wichtige Regeln aufgestellt. Dass sie allerdings so stark ins Detail gehen wie in diesem Beispiel, wissen viele nicht.

Rrrrrummmmms! Das Geräusch einer schwungvoll zugeworfenen Autotür kann einen ziemlichen Schreck verursachen. Aber wussten Sie auch, dass das Knallgeräusch sogar mit einem Bußgeld geahndet werden kann?

Bis zu 80 Euro Strafe für "unnötigen Lärm"

Unnötiger Lärm im Straßenverkehr kann bis zu 80 Euro kosten. In § 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht zum Thema "Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot":

"Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden."

So weit die Theorie. Wie man nachweisen soll, dass der Besuch der Nachbarn bei seiner Abfahrt am späten Freitagabend oder die Dame von gegenüber beim Start zur Arbeit morgens um vier Uhr die Autotür "übermäßig laut" zuscheppern lässt, bleibt jedoch offen.

Lärmblitzer überprüfen Motorengeräusche in Berlin

Außerdem dürfte Motorenlärm ein deutlich wichtigeres Thema sein, vor allem, wenn man an einer viel befahrenen Straße wohnt. In Berlin werden deshalb erste Lärmblitzer getestet, die auf Schall reagieren (lesen Sie hier mehr dazu). 2020 fand eine Studie des Umweltbundesamtes (UBA) heraus, dass verschiedene fabrikneue Motorräder und Sportwagen (jeweils drei wurden getestet) unnötig laut sind – sie erfüllen zwar die Zulassungsvorschriften, sind aber außerhalb der Prüfbereiche drastisch lauter.

Erreicht werde diese "Soundkulisse" mithilfe von Klappen und zum Teil auch Lautsprechern im Abgasstrang. "Der Lärmschutz und die Nöte lärmgeplagter Bürgerinnen und Bürger kommen dabei unter die Räder", beklagte UBA-Präsident Dirk Messner. Nötig sei eine Pflicht für Hersteller, Motorräder und Autos so leise zu bauen, wie der Stand der Technik es zulässt. "Unnötiger Lärm ab Werk ist auf der Straße nicht akzeptabel und belastet Gesundheit und Nerven aller."

Verwendete Quellen
  • Straßenverkehrs-Ordnung
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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