Was Autofahrer wissen müssen Anwohner dürfen gegen Gehwegparker vorgehen

Ein Grundsatzurteil verändert den Umgang mit Gehwegparkern: Wer den Bürgersteig blockiert, kann nun von Anwohnern gemeldet und zur Verantwortung gezogen werden. Was das Urteil bedeutet – und was Autofahrer jetzt wissen müssen.
Parken auf dem Gehweg ist in vielen Städten Alltag – und eigentlich verboten. Trotzdem wird es oft toleriert, selbst wenn Fußgänger kaum noch durchkommen. Ein höchstrichterliches Urteil schafft jetzt Klarheit: Anwohner können sich wehren, wenn Fahrzeuge Gehwege blockieren.
Gericht erlaubt Klagen gegen blockierte Gehwege
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Wenn Autos Gehwege so zuparken, dass Fußgänger, Kinderwagen oder Rollstühle behindert werden, dürfen Anwohner aktiv werden. Sie haben das Recht, bei den Straßenverkehrsbehörden konkrete Maßnahmen einzufordern – etwa durch Kontrollen oder Sanktionen.
Wo die neue Regelung gilt – und wo nicht
Wichtig: Das Klagerecht gilt nur für direkt betroffene Anwohner – also Menschen, die in unmittelbarer Nähe zu den blockierten Gehwegen wohnen. Die Behörden müssen nicht flächendeckend handeln, sondern dürfen nach Priorität vorgehen. Besonders betroffene Straßen können bevorzugt behandelt werden.
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"Aufgesetztes Parken" nur selten erlaubt
Das sogenannte aufgesetzte Parken – also mit zwei Rädern auf dem Gehweg – ist nur dann zulässig, wenn es ausdrücklich durch ein Schild erlaubt ist. In vielen Städten wie Bremen wurde dieses illegale Parken bisher jedoch stillschweigend geduldet. Das Urteil zwingt Städte nun, konsequenter durchzugreifen.
Was das Urteil für Autofahrer bedeutet
Wer sein Auto regelmäßig teilweise auf dem Gehweg abstellt, sollte seine Gewohnheiten überdenken. Bußgelder oder Beschwerden durch Anwohner sind nun wahrscheinlicher. Auch der Versicherungsschutz kann im Schadensfall gefährdet sein, wenn das Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt wurde.
- Nachrichtenagentur dpa