StaatsanwÀltin: Massenmörder Breivik weiter gefÀhrlich
Die Gerichtsverhandlung ĂŒber die vorzeitige Entlassung des Massenmörders Anders Breivik ist beendet. Die Staatsanwaltschaft hĂ€lt ihn weiterhin fĂŒr sehr gefĂ€hrlich. Das Urteil wird frĂŒhestens nĂ€chste Woche gesprochen.
Die norwegische Staatsanwaltschaft hĂ€lt den verurteilten Massenmörder Anders Behring Breivik nach wie vor fĂŒr einen sehr gefĂ€hrlichen Mann und will ihn deshalb weiter eingesperrt lassen. StaatsanwĂ€ltin Hulda Karlsdottir sagte am Donnerstag wĂ€hrend einer Gerichtsverhandlung im GefĂ€ngnis Skien, bei der es um einen Antrag des UtĂžya-Mörders auf Haftentlassung auf BewĂ€hrung geht, Breivik habe vor Gericht zwar erklĂ€rt, er habe sich verĂ€ndert, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat es aber keine VerĂ€nderungen in seinem Verhalten gegeben.
Von Breivik gehe dieselbe Gefahr aus wie vor zehn Jahren. Karlsdottir bat das zustÀndige Gericht deshalb, den Antrag des heute 42-JÀhrigen abzuweisen. Die Angelegenheit sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft eindeutig.
Breivik hĂ€lt Vortrag ĂŒber seine politische Ideologie
Breivik sei nicht zu trauen, sagte Karlsdottir. Der Breivik, der heute um Vertrauen bitte, sei derselbe Breivik, der damals das Osloer Regierungsviertel angegriffen und ein Massaker auf der Insel UtĂžya angerichtet habe. Es gebe in Norwegen keinen TĂ€ter, der so schwere Straftaten begangen habe wie er.
Breiviks Verteidiger Ăystein Storrvik schlug dagegen im Anschluss vor, dass sein Mandant unter Bedingungen der Strafbehörden auf BewĂ€hrung freigelassen werden sollte. In abschlieĂenden Bemerkungen sprach Breivik danach ĂŒber seine politische Ideologie, wurde dabei aber vom Vorsitzenden Richter Dag BjĂžrvik angehalten, sich kurz zu fassen. Danach erklĂ€rte BjĂžrvik die Verhandlung fĂŒr beendet.
Breivik tötete 77 Menschen
Breivik hatte bei TerroranschlÀgen im Osloer Regierungsviertel und auf der Insel UtÞya aus rechtsextremen und islamfeindlichen Motiven insgesamt 77 Menschen getötet. Im Sommer 2012 wurde er zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Verwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt.
Eine Verwahrungsstrafe kann gemÀà norwegischem Recht immer wieder verlĂ€ngert werden, womit Breivik nie wieder aus dem GefĂ€ngnis freikommen könnte. Nach Ablauf der Mindestdauer durfte er aber beantragen, dass seine Freilassung auf BewĂ€hrung gerichtlich geprĂŒft wird.
Seit Dienstag wurde darĂŒber in der Haftanstalt vor dem Bezirksgericht Telemark verhandelt. Richter BjĂžrvik zufolge ist es schwierig, zu sagen, wann genau mit einem Urteil zu rechnen sei. Bestenfalls komme es nĂ€chste Woche, schlimmstenfalls erst in zwei bis drei Wochen. Breiviks Erfolgsaussichten sind gering.