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Berliner Justiz ist zu langsam: Mehrere Verdächtige aus U-Haft entlassen


Lange Verfahrenszeiten
Berliner Justiz ist zu langsam: Mehrere Verdächtige aus U-Haft entlassen

Von dpa
29.07.2022Lesedauer: 2 Min.
Blick auf die JVA Plötzensee (Archiv): Die Justiz ist verpflichtet, alles zu tun, um das Hauptverfahren möglichst schnell zu beginnen.Vergrößern des BildesBlick auf die JVA Plötzensee (Archiv): Die Justiz ist verpflichtet, alles zu tun, um das Hauptverfahren möglichst schnell zu beginnen. (Quelle: Jürgen Ritter/imago-images-bilder)
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Dauert das Verfahren zu lange, muss ein Verdächtiger wieder aus der Untersuchungshaft entlassen werden. In Berlin kam das 2022 schon sieben Mal vor.

Weil ihre Verfahren zu lange gedauert haben, sind in diesem Jahr in Berlin bislang sieben Verdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das teilte die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. 2021 kamen nach den Angaben acht Verdächtige aus vier Verfahren frei.

Dabei ging es um Vorwürfe wie etwa Drogenhandel, Bedrohung mit gefährlicher Körperverletzung oder schwerer Bandendiebstahl mit Steuerhehlerei. Hintergrund für die Entlassung aus der U-Haft ist die Verletzung des sogenannten Beschleunigungsgebots in Haftsachen. Danach muss die Justiz alles tun, um das Hauptverfahren möglichst schnell zu beginnen.

Bundesweit sind im vergangenen Jahr mindestens 66 Verdächtige deswegen freigekommen, wie aus Angaben der "Deutschen Richterzeitung" hervorgeht. Davon hatten Schleswig-Holstein und Sachsen mit je elf Haftentlassungen die höchsten Zahlen gemeldet. 2020 waren es demnach bundesweit 40 Entlassungen, 2019 mit 69 noch etwas mehr als 2021.

Berlin: Haftentlassungen durch "organisatorisches Verschulden"

Der Deutsche Richterbund (DRB) führt die hohe Arbeitsbelastung vieler Gerichte und Staatsanwaltschaften als Grund dafür an. Zudem würden viele Verfahren aufwendiger, weil zum Beispiel die auszuwertende Datenmenge durch die Digitalisierung sprunghaft steige, erklärte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.

In Berlin wurde laut Justizverwaltung 2020 lediglich ein Mensch aus der Untersuchungshaft entlassen, weil sein Verfahren zu lange dauerte. 2019 waren es zehn und im Jahr zuvor 15 Verdächtige.

Typische Gründe für so eine Haftentlassung seien "Einzelfälle organisatorischen Verschuldens im Bereich der Ermittlungsbehörden", hieß es von der Justizverwaltung. Als Beispiele nannte ein Sprecher etwa, dass die Begutachtung eines Beschuldigten übersehen worden sei oder dass Termine unnötig spät festgesetzt worden seien. 2019 sei in einem Fall ein Zusammenhang mit der Belastung aufgrund einer unzureichenden personellen Ausstattung des Landgerichts Berlin genannt worden, hieß es. Dort sei Abhilfe geschaffen worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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