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Berlin: Nächtliches Alkoholverbot in Parks aufgehoben


James-Simon-Park und Monbijoupark
Nächtliches Alkoholverbot aufgehoben - Bezirk willigt ein

Von dpa, jl

05.09.2022Lesedauer: 1 Min.
Menschen sitzen am Freitag im Monbijoupark in Berlin-Mitte: Dort musste die Polizei wegen zu vieler Leute im Verlauf des Abends eingreifen.Vergrößern des BildesMenschen sitzen am Freitag im Monbijoupark in Berlin-Mitte (Archivbild): Das nächtliche Alkoholverbot wurde aufgehoben. (Quelle: Sohn/ap-bilder)
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Nächtliches Trinken in zwei Berliner Parks wieder erlaubt: Das Verwaltungsgericht hat ein entsprechendes Verbot gekippt. Nächtliche Exzesse könnten so nicht verhindert werden.

Nicht geeignet, vor nächtlichen Exzessen zu schützen: Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das nächtliche Alkoholverbot in zwei Parks im Bezirk Mitte vorerst nicht mehr gilt. Von dem Verbot betroffen waren der James-Simon-Park und der Monbijoupark. Zuerst hatte der rbb berichtet.

Der Bezirk hat die gerichtliche Aufhebung laut dpa inzwischen akzeptiert. Das Bezirksamt habe sich dafür entschieden, keine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen, teilte ein Behördensprecher am Montag mit. Die Allgemeinverfügung mit dem Alkoholverbot sei bereits aufgehoben worden. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Berlin die seit 22. Juli geltende Regelung im Eilverfahren vorzeitig beendet.

Berlin: Vermüllung, Lärmbelästigung, wildes Urinieren

Widerspruch eingelegt hatte der "Arbeitskreis kritischer Jurist*innen der Humboldt Universität" (AKJ) Mitte August. Ihrer Ansicht nach sei die Argumentation des Bezirks Mitte für das Verbot nicht schlüssig. Als Begründung hatte der Bezirk Vermüllung der Parks, Lärmbelästigung sowie wildes Urinieren angegeben. Der AKJ argumentierte laut dem rbb, dass solche Handlungen bereits im grünanlagenrechtlichen Regelwerk verboten seien. Außerdem könne nicht bewiesen werden, dass Alkohol die Hauptursache für das unerwünschte Verhalten sei. Das Verwaltungsgericht gab dem Arbeitskreis nun recht.

Ursprünglich sollte das Verbot, das der Bezirk nach Ausschreitungen bei Partys ausgesprochen hatte, noch bis zum 11. September gelten. Aus Sicht des Gerichts ist die Maßnahme nicht geeignet, um Grünanlagen vor derartigen Exzessen zu schützen, wie aus einer am Montag veröffentlichten Mitteilung hervorgeht. Die Missstände resultierten nicht aus dem Alkoholgenuss als solchem, hieß es zur Begründung.

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