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Berlin: Polizei soll mehr Befugnisse erhalten – das ist geplant


Laut Regierungskoalition
Berliner Polizei soll mehr Befugnisse erhalten: Das ist geplant

Von dpa, t-online
22.06.2025 - 16:52 UhrLesedauer: 1 Min.
Logo der Berliner Polizei Deutschland, Berlin - 01.10.2020: Im Bild ist ein Abzeichen der Berliner Polizei an einem Ärmel eines Polizisten zu sehen. Berlin Bundestag Berlin DeutschlandVergrößern des Bildes
Berliner Polizei (Symbolbild): Auch KI könne bei der Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten zum Einsatz kommen. (Quelle: Christian Spicker via www.imago-images.de)
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Die Regierungskoalition will das Berliner Polizeigesetz verschärfen. Video- und Telekommunikationsüberwachung sollen ausgeweitet werden.

Die Berliner Regierungskoalition aus CDU und SPD plant eine Verschärfung des Polizeigesetzes. Das haben die Fraktionsvorsitzenden Dirk Stettner (CDU) und Raed Saleh (SPD) nach einer gemeinsamen Klausur der Fraktionsvorstände mitgeteilt.

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Die geplante Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) sieht erweiterte Befugnisse für die Polizei vor. An kriminalitätsbelasteten Orten wie dem Kottbusser Tor oder dem Görlitzer Park soll künftig verstärkt Videoüberwachung eingesetzt werden. Dabei könne auch Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen, erklärte Stettner.

BVG soll Videos erst nach 72 Stunden löschen

Zudem sollen Aufzeichnungen aus Überwachungskameras der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) künftig erst nach 72 statt bisher 48 Stunden gelöscht werden. Saleh begründete dies damit, dass sich Verbrechensopfer häufig erst nach mehr als zwei Tagen an die Polizei wenden würden.

Die Polizei soll außerdem erweiterte Möglichkeiten bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung erhalten. Dies betrifft etwa Telefonate über Anbieter wie WhatsApp, die bisher nicht verfolgt werden konnten.

Schutz von Frauen vor Ex-Partnern soll verbessert werden

Zum Schutz von Frauen vor gewalttätigen Ex-Partnern sieht der Gesetzentwurf vor, dass Tätern künftig für 28 statt bisher 14 Tage verboten werden kann, die gemeinsame Wohnung zu betreten. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, Ex-Partnern das Tragen einer elektronischen Fußfessel vorzuschreiben.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Berliner Abgeordnetenhaus ist für den 10. Juli geplant.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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