Mehr als 100.000 Euro Filialleiter von Supermarkt soll Einnahmen selbst eingesteckt haben

Etliche Male soll der Filialleiter eines Supermarktes Bargeldeinnahmen eingesteckt haben, statt sie zur Bank zu bringen. Jahrelang blieb das unentdeckt.
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen den ehemaligen Filialleiter eines Supermarktes erhoben. Dem 34-jährigen Mann wird vorgeworfen, sich an den Einnahmen des Marktes bedient und große Summen in seine eigene Tasche gesteckt zu haben. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Der Vorwurf gegen ihn lautet Untreue.
In der Mitteilung heißt es, dass der Mann die Taten in einem Zeitraum von fast zwei Jahren begangen haben soll. Zu seinen Aufgaben habe es gehört, die Bareinnahmen des Tages in sogenannte Safebags zu verpacken und diese dann zur Bank zu bringen, um das Geld auf das Konto des Supermarkts einzuzahlen.
Zwischen Januar 2020 und Dezember 2021 soll der Mann jedoch nicht alle dieser Safebags tatsächlich zur Bank gebracht haben. Insgesamt 66 von ihnen habe er für sich selbst behalten. Auf diese Weise soll der Mann knapp 135.000 Euro erbeutet haben. Laut Strafgesetzbuch kann Untreue mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
- berlin.de: Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 7. August 2023
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- gesetze-im-internet.de: Strafgesetzbuch Paragraf 266 Untreue