Berliner Justizstreit Staatsanwaltschaft legt Rechtsmittel gegen "El-Hotzo"-Freispruch ein

Die Berliner Justiz ringt um den Fall des Satirikers El Hotzo und seine Trump-Kommentare. Nach dem Freispruch geht die Staatsanwaltschaft in die nächste Instanz.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat am Freitag Rechtsmittel gegen den Freispruch des Satirikers Sebastian Hotz alias El Hotzo eingelegt. Dies teilte eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den 29-Jährigen vom Vorwurf freigesprochen, das Attentat auf Donald Trump gebilligt und damit den öffentlichen Frieden gestört zu haben.
Dazu sei der Post des heute 29-Jährigen auf der Plattform X nicht geeignet gewesen, sagte Richterin Andrea Wilms in ihrer Urteilsbegründung am 23. Juli. Es handele sich um "straflose Satire", auch wenn die Äußerungen möglicherweise geschmacklos gewesen seien.
Staatsanwaltschaft: Posts fallen unter Hasskriminalität
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 6.000 Euro gefordert. Die Posts fielen unter die sogenannte Hasskriminalität und seien unter anderem wegen ihrer Breitenwirkung – Hotz hat rund 740.000 Follower auf X – geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Es werde so ein Klima geschaffen, in dem Angriffe auf staatliche Funktionsträger gedeihen könnten.
Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben eines Sprechers zunächst ein "unbestimmtes Rechtsmittel" eingelegt. Das weitere Vorgehen der Behörde hänge von der schriftlichen Urteilsbegründung ab, erklärte der Sprecher.
RBB trennte sich von "El Hotzo"
Mitte Juli 2024 hatte in Pennsylvania ein Attentäter auf Trump geschossen und ihn am rechten Ohr getroffen. Ein Besucher kam ums Leben, zwei weitere wurden verletzt. Der Täter wurde von Sicherheitskräften getötet. In einem Post verglich Hotz die Schüsse auf Trump mit dem "letzten Bus" und kommentierte: "Leider knapp verpasst." Ergänzend schrieb der 29-Jährige: "Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben."
Die umstrittenen Beiträge löschte Hotz kurz danach, doch brach ein Shitstorm in den Online-Medien los, und es gab etliche Strafanzeigen gegen ihn. Eine unmittelbare Konsequenz war, dass der RBB die Zusammenarbeit mit Hotz beim Jugendradiosender Fritz beendete.
- Nachrichtenagentur dpa
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