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Messerattacke an Grundschule in Berlin-Neukölln – Mann soll in Psychiatrie


Mutmaßlicher Täter psychisch krank
Mann sticht auf Schulmädchen ein – Einweisung gefordert

Von t-online, mgr

23.08.2023Lesedauer: 1 Min.
Plakette der Berliner Staatsanwaltschaft in BerlinVergrößern des Bildes
Berliner Staatsanwaltschaft (Archivbild): Der 38-Jährige sei einem vorläufigen psychiatrischen Expertengutachten zufolge psychisch krank. (Quelle: IMAGO/Emmanuele Contini)
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Nach dem Messerangriff auf dem Pausenhof einer evangelischen Grundschule in Berlin-Neukölln soll der mutmaßliche Täter in eine Psychiatrie. Nun liegt ein Gutachten vor.

Nach einer Messerattacke auf zwei Mädchen auf einem Berliner Grundschulhof in Berlin-Neukölln strebt die Staatsanwaltschaft eine dauerhafte Einweisung des Verdächtigen in eine Psychiatrie an. Beim Landgericht der Hauptstadt sei eine entsprechende Antragsschrift in einem sogenannten Sicherungsverfahren eingereicht worden, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Der 38-Jährige sei einem vorläufigen psychiatrischen Expertengutachten zufolge psychisch krank.

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Vor dreieinhalb Monaten hatte der Mann auf dem Pausenhof einer evangelischen Grundschule mit einem Küchenmesser auf zwei Schülerinnen im Alter von sieben und acht Jahren eingestochen. Die Mädchen, die zu diesem Zeitpunkt auf dem Schulgelände spielten, wurden durch die Angriffe lebensgefährlich verletzt und mussten notoperiert werden. Der Beschuldigte wurde kurz nach der Tat in der Nähe des Schulgeländes festgenommen und räumte die Tat ein.

Stimmen befahlen ihm Messerattacke in Berliner Grundschule

Bereits bei seiner Festnahme gab der 38-Jährige an, dass Stimmen ihm befohlen hätten, die beiden Mädchen zu töten. Frühere Ermittlungen lieferten Hinweise darauf, dass eine durch Drogenkonsum ausgelöste psychische Erkrankung vorliegen könnte.

Ein nun vorliegendes vorläufiges psychiatrisches Gutachten bestätigt den psychischen Zustand des Beschuldigten. Demnach befand er sich zum Tatzeitpunkt in einem psychotischen Zustand und dürfte schuldunfähig sein. Eine Verurteilung im Rahmen eines regulären Strafprozesses ist daher unwahrscheinlich.

Eine Verurteilung in einem normalen Strafprozess sei daher "nicht zu erwarten". Aus diesem Grund sei ein Sicherungsverfahren beantragt worden. Über den entsprechenden Antrag und die Eröffnung des Verfahrens wird das Berliner Landgericht beraten. Einen Termin dafür gab es zunächst noch nicht.

Verwendete Quellen
  • berlin.der: Mitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin vom 23. August 2023
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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