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Eklat in Berlin: Tritte gegen Kopf bei Festnahme? Polizisten angeklagt


Anklage gegen Beamte
Tritte gegen den Kopf? Polizisten angeklagt

Von t-online, mpr

Aktualisiert am 07.09.2023Lesedauer: 1 Min.
Die Festnahme einer Person durch zwei PolizeibeamteVergrößern des Bildes
Festnahme (Symbolbild): In Berlin sollen zwei Polizisten einen Mann mit Tritten malträtiert haben. (Quelle: Imago)
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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen zwei Hauptstadtpolizisten erhoben. Die Beamten sollen einen Mann bei dessen vorläufiger Festnahme schwer misshandelt haben.

Nachdem sie im Zentrum von Berlin einen Verdächtigen verfolgt hatten, sollen zwei Berliner Polizisten den 32-Jährigen mit Tritten gegen den Kopf malträtiert haben. Das teilte die Berliner Staatsanwaltschaft mit, die wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung Anklage gegen die Männer erhoben hat.

Bei dem Vorfall vom 14. März dieses Jahres soll der Mann in der Nacht im Bereich des Holocaust-Mahnmals eine Treppe hinunter geflüchtet sein. Dort sei er nicht mehr weitergekommen. Die beschuldigten Polizeibeamten hätten den Mann stellen können. Obwohl dieser daraufhin seine Hände hinter den Kopf gelegt und sich hingekniet habe, um sich festnehmen zu lassen, hätten die Polizisten ihn die Treppe hinab gedrückt.

Vorwurf: Zielgerichtete Tritte gegen den Kopfbereich

Einer der Polizisten soll den Verdächtigen laut der Staatsanwaltschaft dann festgehalten haben. In der Folge soll sein Kollege insgesamt elfmal "zielgerichtet und kraftvoll in den Kopf-, Nacken- und Schulterbereich des Mannes getreten haben". Dabei habe der Kopf des Verdächtigen auf der Kante einer der steinernen Treppenstufen gelegen. Wegen der vermeintlichen Tritte habe er starke Schmerzen erlitten.

Laut der Staatsanwaltschaft soll der flüchtende Mann vor der angeblichen Gewalttat der Einsatzkräfte einen schweren Diebstahl begangen haben. Die beiden der Gewalthandlung im Dienst verdächtigten Polizisten bestreiten demnach die gegen sie erhobenen Tatvorwüfe.

Auf Körperverletzung im Amt steht eine maximale Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Wer eine gefährliche Körperverletzung begeht, dem droht eine maximale Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit der Berliner Staatsanwaltschaft
  • Pressemitteilung der der Berliner Staatsanwaltschaft vom 07. September 2023
  • gesetze-im-internet.de/stgb: Bundesministerium der Justiz

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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