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"Letzte Generation" in Berlin: Klimakleber wollen Zehntausende Euro von Polizei


Nach Gerichtsurteil
Klimakleber wollen Zehntausende Euro von der Polizei zurück

Von t-online, yer

26.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Polizisten tagen eine Aktivistin der "Letzten Generation" von der Straße (Archivbild):Vergrößern des BildesPolizisten tragen eine Aktivistin der "Letzten Generation" von der Straße (Archivbild): Bisher erhob die Polizei für das Lösen von der Straße Gebühren. (Quelle: IMAGO/Emmanuele Contini)
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Hunderttausende Euro an Gebühren mussten Klimaaktivisten nach Straßenblockaden an die Polizei zahlen. Ein Gericht erklärte das nun für rechtswidrig. Kriegen die Aktivisten das Geld zurück?

Die Blockaden der "Letzten Generation" sind in Berlin mittlerweile zum Alltag geworden. Meist innerhalb von Minuten rücken Einsatzkräfte an, zücken Speiseöl und Pinsel und lösen angeklebte Hände vom Asphalt. Den Klimaaktivisten schickte die Polizei dann meist Gebührenbescheide über 241 Euro, für das Ablösen und Wegtragen.

Damit ist nun vorerst Schluss. Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Eilantrag eines Klimaaktivisten recht. Es gebe keine rechtliche Grundlage für diese Gebühren. Der Antragsteller bekommt seine 241 Euro zurück. Mehr dazu lesen Sie hier.

Es geht um mehr als 300.000 Euro

Aber was ist mit den Gebühren, die die anderen Klimaaktivisten bezahlt haben? Bis Anfang September wurden knapp 1.300 solcher Gebührenbescheide verschickt, insgesamt geht es also um mehr als 300.000 Euro.

In einem Post auf X (vormals Twitter) freut sich die "Letzte Generation" schon auf hohe Rückzahlungen. Die Berliner Polizei habe Zehntausende Euro "rechtswidrig von der Letzten Generation abgeknöpft und muss diese jetzt an uns zurückzahlen", heißt es dort.

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Aber so einfach ist es nicht. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin betont auf t-online-Anfrage zunächst, dass die im Eilverfahren ergangene Entscheidung nicht rechtskräftig sei. Außerdem könne niemand im Nachhinein die Aufhebung eines Gebührenbescheids verlangen, wenn dieser rechtskräftig geworden sei. Das heißt: Klimaaktivisten, die keinen Widerspruch gegen den Gebührenbescheid eingelegt haben, können auch nicht mit einer Rückzahlung rechnen.

Dem Verwaltungsgericht liegen 50 bis 60 Klagen vor

Wenn eingelegte Widersprüche abgelehnt werden, bleibt den Aktivisten noch der Klageweg. Momentan liegen dem Verwaltungsgericht laut dem Sprecher etwa 50 bis 60 Klagen gegen diese Gebührenbescheide vor, also weit weniger als die insgesamt 1.300 Gebührenbescheide.

Wie die Berliner Politik mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts umgeht, ist noch unklar. Eine Anfrage an die Senatsinnenverwaltung blieb zunächst unbeantwortet.

Verwendete Quellen
  • Anfrage an das Verwaltungsgericht Berlin
  • twitter.com: Post von @AufstandLastGen
  • berlin.de: Pressemitteilung des Berliner Verwaltungsgerichts vom 26. September 2023
  • Mit Material der Nachrichtenagentur Berlin
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