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Berlin: Baby fast zu Tode gequält – Mutter bekommt Verwarnung vor Gericht


Gerichtsurteil
Baby fast zu Tode gequält: Mutter bekommt Verwarnung

Von t-online, ksi

Aktualisiert am 12.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Berlin: Eine Mutter misshandelte über Monate hinweg ihr Baby. Jetzt kam es zu einem Urteil.Vergrößern des BildesBerlin: Eine Mutter misshandelte über Monate hinweg ihr Baby. Jetzt kam es zu einem Urteil. (Quelle: Imago/Jutta Klee)
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Eine Mutter hat ihr Baby monatelang misshandelt. Nun ist das Gerichtsurteil gefallen.

Eine 23-Jährige, die ihr Baby lebensgefährlich verletzt hatte, ist wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach am Donnerstag nach dem Jugendstrafrecht eine Verwarnung aus.

Außerdem muss die Frau 6.000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Der mitangeklagte Vater hatte zwar Hämatome und Kratzer bei seiner Tochter gesehen, aber den Erklärungen der Mutter Glauben geschenkt und "nicht weiter nachgedacht". Wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen muss er eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Euro (insgesamt 6.300 Euro) zahlen.

"Massive Abneigung" gegen Baby

Die Taten ereigneten sich zwischen Januar und Ende April 2021 in einer Wohnung in Berlin-Marzahn. Das Baby war damals erst wenige Wochen alt. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin erhob im September dieses Jahres Anklage gegen die Mutter wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. In der Pressemitteilung hieß es, die Frau habe eine "massive Abneigung" gegen ihr Kind entwickelt.

  • Lesen Sie hier, was die 23-Jährige ihrer kleinen Tochter angetan haben soll.

Nach einer besonders heftigen Gewalteinwirkung konnte das Kind nur durch eine Notoperation gerettet werden. Nur durch Glück habe das Mädchen, das seither bei einer Pflegemutter lebt, keine bleibenden Schäden davongetragen, so die Staatsanwältin.

Frau handelte aus Überforderung

Die Mutter hatte im Prozess ausgesagt, sie sei mit dem "Schreikind" völlig überfordert gewesen. In ihrer Verzweiflung sei sie handgreiflich geworden. Sie habe das Baby drei- oder viermal geschüttelt und mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen – "aber nie mit einem Gegenstand".

Die Staatsanwältin hatte für die 23-Jährige auf eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung plädiert, für den 28-Jährigen auf sechs Monate Haft auf Bewährung. Die Verteidiger stellten keine konkreten Anträge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Deutschen Presse-Agentur
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