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Berlin: Polizei fasst mutmaßlichen Vergewaltiger


Behörden-Skandal?
Unmittelbar vor Tat freigelassen: Vergewaltiger wieder festgenommen

Von t-online, yer

29.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Blaulicht an Polizeiwagen (Symbolbild): Der Mann wurde in Gesundbrunnen gefasst.Vergrößern des BildesBlaulicht an Polizeiwagen (Symbolbild): Der Mann wurde in Gesundbrunnen gefasst. (Quelle: IMAGO/snapshot-photography/T.Seeliger)
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Ein mutmaßlicher Vergewaltiger wurde unmittelbar vor seiner Tat festgenommen – und direkt wieder freigelassen. Jetzt wurde er in Berlin gefasst.

Die Berliner Polizei hat nach intensiver Fahndung einen mutmaßlichen Sexualstraftäter festgenommen. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilten, sei der 25-jährige Tatverdächtige am Dienstagabend gegen 20.20 Uhr in einer Wohnung in Berlin-Gesundbrunnen festgenommen worden.

Der Fall des 25-Jährigen hatte in den vergangenen Tagen Schlagzeilen gemacht. Er soll am vergangenen Samstag in einer Unterkunft für Geflüchtete in Lichterfelde eine 23 Jahre alte Frau überwältigt und sie vergewaltigt haben. Anschließend flüchtete er.

Zu einem möglichen Behörden-Skandal wird der Fall durch den Umstand, dass der Mann nur einen Tag vorher festgenommen worden war, ebenfalls wegen eines Angriffs auf eine Frau. Er soll in Berlin-Moabit an der Wohnungstür einer 78-Jährigen geklingelt, sie dann in die Wohnung gedrängt, in den Schwitzkasten genommen und gewürgt haben. Ebenfalls im Haus wohnende Angehörige kamen der Frau zur Hilfe.

Staatsanwältin sah keine Haftgründe

Wenig später wurde der 25-Jährige von der Polizei festgenommen. Wie die Staatsanwaltschaft inzwischen mitteilte, regte die Polizei bei der Staatsanwaltschaft telefonisch an, den Tatverdächtigen vorzuführen, um die Erlassung eines Haftbefehls zu prüfen.

Die zuständige Bereitschaftsstaatsanwältin lehnte dies aber ab. Sie habe angenommen, dass der Verdächtige nicht hinreichend gesichert identifiziert worden sei. Deshalb sei sie davon ausgegangen, dass der für den Erlass eines Haftbefehls erforderliche dringende Tatverdacht nicht bestünde, so die Staatsanwaltschaft. Dach ihrer Bewertung lagen weder Anhaltspunkte für die Begehung weiterer Straftaten noch für eine Flucht vor.

Die Folge: Der Mann wurde freigelassen und konnte so mutmaßlich die zweite Tat begehen. "Ob und inwiefern vor diesem Hintergrund Versäumnisse seitens der Staatsanwaltschaft vorliegen, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden, wird aber selbstverständlich geprüft", heißt es in der Pressemitteilung

Verwendete Quellen
  • berlin.de: Gemeinsame Pressemitteilung von Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft vom 29. November
  • berlin.de: Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft vom 27. November 2023
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