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Berlin: Tempelhofer Feld gegen Wohnungsnot? Senat von CDU und SPD berät


Stadtentwicklung in Berlin
Berliner Senat berät über Zukunft des Tempelhofer Felds

Von t-online, dpa, fsa

Aktualisiert am 05.12.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0311802403Vergrößern des BildesDer ehemalige Flughafen Tempelhof (Archivbild): Wie sieht die Zukunft des Geländes aus? (Quelle: IMAGO/Schoening/imago-images-bilder)
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Berlin steht vor einer Entscheidung: Der Senat berät über die Zukunft des Tempelhofer Felds.

Der Berliner Senat berät am Dienstag (10.00 Uhr) unter anderem über die mögliche künftige Gestaltung des Tempelhofer Felds. Stadtentwicklungs- und Bausenator Christian Gaebler (SPD) will eine entsprechende Vorlage zu dem Thema einbringen. Der schwarz-rote Senat hat im Koalitionsvertrag einen internationalen Ideenwettbewerb dazu vereinbart, wie das Gelände des ehemaligen Flughafens in Berlin-Tempelhof gestaltet werden könnte. Schwarz-Rot spricht sich für eine Randbebauung aus, der Großteil der Fläche soll weiterhin frei bleiben.

Ganz so einfach umsetzen ließe sich selbst das allerdings nicht: Bei einem Volksentscheid am 25. Mai 2014 stimmte eine Mehrheit der Wähler dafür, das Feld gar nicht zu bebauen, sondern es so zu lassen, wie es ist. Das ist in einem Gesetz auch so festgelegt worden. Daran muss der Senat sich halten. Angesichts der Wohnungsknappheit in Berlin hat die Diskussion darüber aber wieder zugenommen.

Erweiterung der Unterkünfte für Geflüchtete

Erst vergangenen Dienstag hat der Senat eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die ermöglichen soll, bei Bedarf weitere Flüchtlingsunterkünfte auf dem Tempelhofer Feld zu bauen. Danach könnten weitere Flächen im Norden des Feldes am Columbiadamm für zusätzliche Container-Unterkünfte genutzt werden.

Außerdem wird der Weiterbetrieb einer dort schon existierenden Container-Siedlung für Geflüchtete rechtlich abgesichert. Beides ist bis 2028 befristet. Allein mit dieser Änderung wäre noch keine Bebauung des Feldes mit Wohnungen möglich – auch nicht am Rand. Dafür müsste das Tempelhofer-Feld-Gesetz erneut geändert werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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