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Berlin: Oben-ohne in der "Plansche" – Klägerin feiert Teilerfolg


Sie wollte Brüste nicht bedecken
Oben-ohne in der "Plansche": Klägerin feiert Teilerfolg

Von t-online, nhe

19.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Klägerin Gabrielle Lebreton im September 2022 (Archivbild): Sie klagte gegen das Land Berlin.Vergrößern des Bildes
Klägerin Gabrielle Lebreton im September 2022 (Archivbild): Sie klagte gegen das Land Berlin. (Quelle: Olaf Wagner/imago-images-bilder)
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Sie hielt sich an einem Wasserspielplatz auf, ohne ihre Brust zu bedecken – und wurde aufgefordert zu gehen. Gabrielle Lebreton feiert vor Gericht nun einen Erfolg.

Im Streit um das Oben-Ohne-Aufhalten auf dem Berliner Wasserspielplatz "Plansche" in Plänterwald hat das Land Berlin die Forderung der Klägerin Gabrielle Lebreton teilweise anerkannt. Sie war vor Gericht gezogen, weil sie Sicherheitskräfte und Polizei im Juni 2021 dazu aufgefordert hatten, ihre Brüste zu bedecken oder die Badeanstalt zu verlassen.

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Das Landgericht wies die Klage im September 2022 ab und begründete dies mit dem Schutz des "geschlechtlichen Schamgefühls" in Teilen der Gesellschaft. Lebreton ging daraufhin in Berufung und wandte sich an das Kammergericht – mit Erfolg.

"Erfolg gegen die Geschlechterdiskriminierung"

"Vor dem Berliner Kammergericht erkennt das Land Berlin an, dass Frauen nicht schlechter behandelt werden dürfen als Männer, wenn sie sich oberkörperfrei in einem öffentlichen Bad sonnen", so die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in einer Pressemitteilung vom Dienstag. Die GFF spricht von einem "Erfolg gegen die Geschlechterdiskriminierung"

Das Land hat die Klageforderung Lebretons über 750 Euro demnach anerkannt. Zu den Gründen für das Teilanerkenntnis habe das Land Berlin nichts gesagt, teilte eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage mit. Nun müsse das Gericht noch darüber entscheiden, ob der Klägerin darüber hinaus eine weitere Entschädigung zusteht, so die GFF. "Das Berliner Kammergericht hat jetzt die Möglichkeit, Maßstäbe für zukünftige Verfahren nach dem LADG (Berliner Landesdiskriminierungsgesetz, Anm. d. Red.) zu setzen", heißt es in der Mitteilung weiter.

Lebreton freute sich über das Einlenken des Landes: "Das Anerkenntnis zeig, dass sich der Kampf gelohnt hat. [...] Frauen haben genauso wie Männer das Recht auf körperliche Selbstbestimmung", erklärte sie der Mitteilung zufolge.

Die "Plansche" ergänzte ihre Nutzungsordnung mittlerweile. Inzwischen heißt es dort: "Die Badebekleidung muss die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken – dies gilt für alle Geschlechter." Somit ist auch Frauen das Sonnen oder Baden oben ohne erlaubt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Berichterstattung über den Fall auf t-online.de

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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