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ARD-Star Katrin Sass: Eklat am Berliner Müggelsee – Strafe


Beleidigungen und Schläge?
TV-Star muss nach Eklat am Müggelsee zahlen

Von t-online, pb

13.06.2025 - 15:58 UhrLesedauer: 2 Min.
Katrin Sass bei der Vorstellung des "Usedom-Krimis" (Archivfoto): Am Müggelsee eskalierte offenbar ein Streit um ihren Hund.Vergrößern des Bildes
Katrin Sass bei der Vorstellung des "Usedom-Krimis" (Archivfoto): Am Müggelsee eskalierte offenbar ein Streit um ihren Hund. (Quelle: Clemens Niehaus/imago)
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Eine harmlose Runde Gassigehen – und am Ende ermittelt der Staatsschutz? Das ist TV-Star Katrin Sass am Müggelsee passiert. Nun gibt es in dem Streit eine Entscheidung.

Ein Picknick am Berliner Müggelsee ist im März vergangenen Jahres wohl völlig eskaliert – jetzt muss die bekannte TV-Schauspielerin Katrin Sass laut einem Bericht dafür zahlen. Das Amtsgericht Tiergarten stellte ein Strafverfahren gegen die 61-Jährige vorläufig ein, doch die Sache hat für Sass laut dem "Spiegel" ihren Preis: 7.000 Euro soll die schon zu DDR-Zeiten bekannte Schauspielerin ("Bürgschaft für ein Jahr") als Wiedergutmachung zahlen.

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Der Vorfall, um den sich das Verfahren gedreht hatte, hatte recht harmlos begonnen: Sass soll ihren Hund am Seeufer frei laufen gelassen haben – doch dann soll das Tier Gäste eines Picknicks angesprungen haben. Laut der Anklage soll die Schauspielerin mit der Hundeleine auf die Picknick-Gäste eingeschlagen haben. Dabei soll sie die beleidigenden und diskriminierenden Beleidigungen "Wichser" und "Kanake" gerufen haben, zwischenzeitlich soll deswegen der Staatsschutz gegen die 68-Jährige ermittelt haben.

Sass soll Vorwürfe bestritten haben

Als eine Frau dann begonnen haben soll, den Vorfall zu filmen, soll Sass ihr gedroht haben, den Hund auf sie zu hetzen, falls sie nicht aufhöre. Später wurde von Beteiligten des Picknicks gegen Sass eine Strafanzeige gestellt. Sass' Medienanwalt wollte sich laut dem "Spiegel" zu den Vorwürfen nicht äußern. Zuvor hatte er jedoch mitgeteilt, dass seine Mandantin die Beschuldigungen bestreite. Sie habe nur verhindern wollen, bis nach Hause verfolgt und gefilmt zu werden.

Am 19. Mai stimmten laut dem Bericht sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Sass der vorläufigen Einstellung zu. Die Schauspielerin muss nun 4.000 Euro an die vier betroffenen Personen und weitere 3.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Da kein Urteil erging, gilt für Sass weiterhin die Unschuldsvermutung.

Im Fernsehen hat Sass selbst die Justiz auch schon besser kennenlernen dürften: Eine ihrer bekanntesten Rollen ist die der ehemaligen Staatsanwältin Karin Lossow im "Usedom-Krimi" (ARD). Im Herbst 2025 sollen zwei neue Filme im TV laufen – ein konkretes Sendedatum gibt es laut der "Augsburger Allgemeinen" aber noch nicht.

Verwendete Quellen
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