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Berlin: Anklage gegen Polizisten der Alex-Wache – Mann bewusstlos geschlagen?


Mutmaßliche Misshandlung
Anklage gegen vier Polizisten der Alex-Wache

Von t-online, mpr

14.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Polizeiwache an einem leeren Alexanderplatz in BerlinVergrößern des BildesDie Alex-Wache (Archivbild): Vier Polizisten müssen sich vor dem Landgericht verantworten. (Quelle: Emmanuele Contini via www.imago-images.de)
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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat vier Polizisten der Alex-Wache angeklagt. Sie sollen einen Mann misshandelt haben. Einer der Beamten ist nicht zum ersten Mal auffällig geworden.

Vier Polizeibeamte der Alex-Wache am Alexanderplatz müssen sich wegen mutmaßlicher Gewalteskapaden im Dienst vor dem Berliner Landgericht verantworten. Das teilte die Berliner Staatsanwaltschaft mit. Einem 35-Jährigen werde Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit Nötigung vorgeworfen. Bei ihm sowie drei Kollegen geht es zudem um zwei weitere gemeinschaftliche Körperverletzungen im Amt – in einem Fall soll es zur Verfolgung eines Unschuldigen sowie zu Nötigung im Amt und Freiheitsberaubung gekommen sein.

Zu dem Vorfall soll es in der Nacht auf den 16. Juli 2021 gekommen sein. Gegen 2 Uhr habe ein Mann auf der Alex-Wache sein Portemonnaie verloren melden wollen. Laut der Staatsanwaltschaft habe er dabei unter Umständen mit den Händen gestikuliert. Als Reaktion könnte der 25-jährige Polizeibeamte nach dem Arm des Zeugen gegriffen haben, so die Staatsanwaltschaft weiter.

Mutmaßlich von Polizist niedergeschlagen: Mann soll Bewusstsein verloren haben

Nach einem kurzen Wortwechsel mit einem anderen Polizisten soll der 35-jährige Beamte den Mann mit einem festen Schlag niedergestreckt haben. Statt dazwischenzugehen, hätten die drei anderen Beamten nichts unternommen. Dadurch habe der 35-Jährige das Opfer weiter angehen können. Dabei soll das Opfer sogar zwischenzeitlich das Bewusstsein verloren haben.

Um den Vorfall zu vertuschen, sollen die vier Beamten laut der Staatsanwaltschaft daraufhin behauptet haben, selbst angegriffen worden zu sein. So hätten sie für ein Ermittlungsverfahren gegen den Zeugen wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sorgen wollen.

Schummelei bei Aktenvermerk: Angeblich unerlaubte Blutabnahme

Obendrein soll das Quartett bei einem Aktenvermerk geschummelt haben, um dem Geschädigten ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung Blut für einen Alkoholtest abnehmen zu lassen.

Laut der Staatsanwaltschaft ist der 35-jährige Beschuldigte bereits freiwillig aus dem Polizeidienst ausgeschieden. In einem anderen Verfahren sei er bereits zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Dieses Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft vom 14. Februar 2024
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