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Berlin: Verfahren gegen Charité-Krankenschwester endet ohne Urteil


Beihilfe zum Totschlag
Verfahren gegen Charité-Krankenschwester endet ohne Urteil

Von dpa
20.02.2024Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240220-99-56227Vergrößern des Bildes
Eine Krankenschwester, die in einem Fall von Totschlag wegen Beihilfe angeklagt ist: (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa)
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Ein Charité-Oberarzt steht unter Verdacht, zwei Patienten getötet zu haben. Eine Krankenschwester ist mitangeklagt. Mit dieser Einigung endet das Verfahren.

Das Berliner Landgericht stellte das Verfahren gegen eine Krankenschwester – die im Prozess um den Tod zweier Charité-Patienten mitangeklagt war – ein. Nach vier Monaten endet das Verfahren am Dienstag mit einer Geldauflage von 1.500 Euro. Die Beweislage hätte nahegelegt, dass die 39-Jährige eher fahrlässig als vorsätzlich gehandelt hätte.

Ihre Verteidiger erklärten, dass die Zahlung der 1.500 Euro kein Schuldeingeständnis sei: Der ursprünglich gegen ihre Mandantin erhobene Vorwurf habe sich nicht bestätigt, die Krankenschwester sei weiterhin unschuldig. Die Anklage gegen die Frau lautete auf Beihilfe zum Totschlag.

Sedierungsmittel zur Leidensminderung?

Gegen den 56 Jahre alten Facharzt für Innere Medizin wird die Verhandlung fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag in zwei Fällen vor. Dem Oberarzt wird vorgeworfen, zwei älteren Patienten eine Überdosis Medikamente verabreicht zu haben. Doch der weist die Anschuldigungen zurück.

Beide Patienten hätten sich in einem "akuten Sterbevorgang befunden", erklärte er im Prozess. Zur Leidensminderung habe er ein Sedierungsmittel verabreicht. Er sei sich sicher, "das Leben der Patienten nicht verkürzt zu haben".

Der Arzt befindet sich seit Mai 2023 in Untersuchungshaft. Von der Charité war er bereits im August 2022 freigestellt worden. Die Staatsanwaltschaft war bei ihrer Anklage von zweifachem Mord ausgegangen. Das Landgericht bewertete den Fall jedoch bei der Eröffnung des Verfahrens anders und wies darauf hin, dass jeweils lediglich ein hinreichender Tatverdacht wegen Totschlags bestehe, Mordmerkmale wie niedrige Beweggründe und Heimtücke also nicht erkennbar seien. Der Prozess wird am 23. Februar fortgesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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