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Reparaturbonus des Berliner Senats – Voraussetzungen


Anreiz für Berliner
50 Prozent Geld zurück: So funktioniert der Reparaturbonus

Von t-online, ChD

10.09.2024Lesedauer: 2 Min.
50-Euro-Scheine vor einer Waschmaschine (Symbolbild): Der Bonus war ein Ziel des Koalitionsvertrags.Vergrößern des Bildes50-Euro-Scheine vor einer Waschmaschine (Symbolbild): Der Bonus war ein Ziel des Koalitionsvertrags. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer)

Aus alt mach neu: Der Berliner Senat fördert ab kommender Woche Elektro-Reparaturen. Das müssen Sie dabei beachten.

Der Berliner Senat will einen Reparatur-Anreiz schaffen: Wer seine Elektrogeräte aus dem Privathaushalt nicht wegwerfen und ersetzen, sondern wieder gebrauchstauglich machen will, bekommt dafür ab dem 17. September finanzielle Unterstützung. Die Voraussetzungen für den Reparaturbonus stellte die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt am Dienstag vor.

Erstens: Den Bonus können nur jene erhalten, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben. Außerdem dürfen nur Privathaushalte die Förderung beantragen. Das schließt etwa Unternehmen, Vereine und Schulen aus.

Zweitens: Das kaputte Elektrogerät muss einen gewissen Wert haben. Die Rechnungssumme der Reparatur muss zwischen 75 und 200 Euro liegen, um die behördliche Förderung zu erhalten. Mit dem Reparaturbonus übernimmt der Senat dann 50 Prozent der Reparaturkosten.

Drittens: Der Antrag muss online über das Portal der IBB Business Team GmbH gestellt werden. Die eigentliche Reparatur kann ein Handwerksbetrieb, Elektrofachhandel, Repair-Café oder eine Reparatur-Initiative vornehmen. Ob es sich hierbei um gewerbliche oder nichtgewerbliche Reparaturbetriebe handelt, spielt keine Rolle. Der Senat unterstützt außerdem den Kauf von Ersatzteilen. Auf der Webseite von repami finden Sie Reparaturbetriebe und -initiativen in Berlin.

Bonus vorerst nur bis Ende 2024

Mit dem Reparaturbonus unterstützt die Hauptstadt das EU-Recht auf Reparatur. Der Bonus war bereits im Berliner Koalitionsvertrag festgeschrieben und hat im Jahr 2024 ein Budget von 1,25 Millionen Euro. Allerdings: Da das Abgeordnetenhaus über die Einsparungen im nächsten Haushaltsjahr noch nicht entschieden hat, ist noch unklar, ob der Senat das Reparaturprojekt 2025 fortsetzt. Dementsprechend können die Reparaturanträge vorerst nur bis zum 31. Dezember 2024 beantragt werden.

Einen Reparaturbonus gibt es auch in Thüringen und Sachsen, welche die Förderung bereits beschlossen haben. Der Senat teilte zudem mit, dass er sich auch am österreichischen Reparaturbonus orientiert habe.

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