Berlin Noch-Ehefrau verfolgt und vergewaltigt: Fast vier Jahre Haft

Weil er seine von ihm getrennt lebende Ehefrau monatelang trotz Kontaktverbot verfolgte und zum Sex zwang, ist ein Berliner zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der 36-Jährige sei der Vergewaltigung in vier Fällen sowie der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz schuldig, begründete das Landgericht am Mittwoch seine Entscheidung. Der vierfache Vater hatte zuvor über seine Verteidigerin gestanden. Er habe inzwischen erkannt, dass die Beziehung nicht fortzuführen sei, so der einschlägig vorbestrafte Mann.
Acht Taten in der Zeit von Februar bis Dezember 2019 führten zur Verurteilung des 36-Jährigen. Wiederholt habe er gerichtlich ausgesprochenen Kontaktverboten zuwider gehandelt und die 44 Jahre alte Frau immer wieder aufgesucht, bedroht, zum Teil eingesperrt und vergewaltigt - in ihrer Wohnung in Berlin-Charlottenburg, in einem Keller sowie auf einer mobilen Toilette, hieß es in der Anklage.
Seit Mai 2018 hatte die Frau bei einem Amtsgericht Beschlüsse nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt. Demnach wurde dem Mann laut Anklage unter anderem untersagt, ihre Wohnung zu betreten oder Verbindung zu ihr aufzunehmen. Unter dem Vorwand, ein Gespräch mit ihr führen zu wollen oder Geld für sie zu haben, sei er dennoch immer wieder bei ihr aufgetaucht.
Anfang Januar 2020 erstattete die 44-Jährige schließlich Anzeige. "Er lässt mich einfach nicht in Ruhe", gab sie damals zu Protokoll. Ein Nein habe ihr Mann nicht akzeptieren wollen, hieß es weiter in der im Prozess verlesenen Aussage. In einem früheren Verfahren sei er verurteilt worden, weil er sie massiv geschlagen habe, erklärte die als Reinigungskraft tätige Frau weiter. Der Konsum von Kokain habe den Vater ihrer vier Söhne verändert. Wegen der Kinder sei es trotz der Gewalt immer wieder zu Kontakten gekommen.
In seinem Urteil berücksichtigte das Gericht das "hochwertige" Geständnis des Angeklagten. Er habe damit seiner Noch-Ehefrau und den Kindern eine Aussage erspart. Zudem sei eine verminderte Schuldfähigkeit des Mannes zur Tatzeit nicht ausgeschlossen. Der vor fünf Monaten Inhaftierte wurde nun gegen Auflagen wie einem strikten Kontaktverbot von weiterer Untersuchungshaft verschont. Bis zu einer Ladung zum Strafantritt bleibt er damit frei. Dem Urteil war eine Verständigung aller Prozessbeteiligten vorausgegangen.