Berlin Til Schweigers "Keinohrhasen": Berufungsprozess um Einnahmen

Die Einnahmen aus Til Schweigers Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" beschäftigen weiter die Berliner Justiz. Das Kammergericht verhandelt am Mittwoch (11.00 Uhr) in einem Berufungsverfahren über den Rechtsstreit der Drehbuchautorin Anika Decker mit der Produktionsfirma und dem Verleih. Dabei geht es um die Frage, ob die Autorin in einem ersten Schritt Auskunft erhält über die Gesamteinnahmen aus den Filmen. In einem weiteren Schritt könnte es um die Frage der angemessenen nachträglichen Bezahlung gehen.
In der ersten Instanz hatte das Landgericht Berlin der klagenden Drehbuchautorin im Oktober 2020 Recht gegeben. Gegen diese Entscheidung legten die Produktionsfirma und der Verleih Berufung ein. Ob die Entscheidung bereits am Mittwoch oder später verkündet wird, stand noch nicht fest.
"Keinohrhasen" war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch "Zweiohrküken" lockte Millionen Besucher. Bei der sogenannten Stufenklage entscheidet das Gericht zunächst über die Offenlegung der Einnahmen, etwa durch Kino, DVD, Fernsehen und Internet.
Hintergrund der Klage ist der "Fairnessparagraf" im Urheberrecht. Er sieht eine zusätzliche nachträgliche Bezahlung vor, wenn das ursprüngliche Honorar und die späteren Gewinne in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Das Landgericht argumentierte 2020, wegen des überdurchschnittlichen Erfolgs der Filme gebe es Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Klägerin auf weitere Beteiligung, unabhängig davon, ob sie Alleinautorin oder nur Mitautorin sei.