Berlin Land ermöglicht Sonderzahlung an Beschäftigte freier Träger
Beschäftigte bei freien Trägern, die Zuwendungen vom Land Berlin erhalten, sollen die Möglichkeit für Corona-Sonderzahlungen bekommen. Wie bei den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst geht es dabei um eine einmalige Sonderzahlung von 1300 Euro pro Person bei freien Trägern etwa von Kitas, offener Kinder- und Jugendarbeit oder Freiwilligenagenturen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses, wie die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken am Donnerstag mitteilten.
Die Arbeitgeber können im Einvernehmen mit den Bewilligungsbehörden bei den Bezirken oder dem Land Berlin entscheiden, ob sie die Sonderzahlung an ihre Beschäftigten leisten wollen. Laut dem SPD-Abgeordneten Christian Hochgrebe sind die Corona-Sonderzahlungen eine Anerkennung für die wertvolle Arbeit, die die freien Träger in der Corona-Pandemie geleistet hätten.