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Berlin: Wertvolle Geige verschollen – Haftstrafe für Dieb


Instrument im Wert von 275.000 Euro
Gericht schickt Geigendieb ins Gefängnis

Von dpa
Aktualisiert am 07.05.2020Lesedauer: 2 Min.
Hochschule für Musik: Diebe stahlen eine wertvolle Geige aus dem Gebäude.Vergrößern des BildesHochschule für Musik: Diebe stahlen eine wertvolle Geige aus dem Gebäude. (Quelle: picture alliance/Bildagentur-online/Archivbild)
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Weil er eine wertvolle Geige aus der Berliner Musikhochschule gestohlen hat, muss er den Wert des Instruments als Strafe entrichten. Ein Mittäter ist bereits im Vorjahr zu etwa einem Jahr Haft verurteilt worden.

Für den Diebstahl einer rund 250 Jahre alten Geige im Wert von 275.000 Euro aus einer Musikhochschule muss ein 41-Jähriger länger ins Gefängnis. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat am Donnerstag eine Gesamtstrafe von zweieinhalb Jahren Haft gegen den Mann verhängt.

Er hatte vor dem Urteil gestanden und erklärt, er und sein Komplize hätten "irgendetwas" stehlen wollen, um ihren Drogenkonsum zu finanzieren. Ihnen sei der Wert der Beute nicht bewusst gewesen. Für 200 Euro habe er das Instrument an einen ihm namentlich nicht bekannten Mann verkauft. Bis heute ist die 1769 von Nicolo Gagliano in Neapel gefertigte Geige verschwunden.

Tür war nicht abgeschlossen

Am Nachmittag des 11. März 2019 hätten der Angeklagte und sein Mittäter die Hochschule für Musik in Berlin-Mitte betreten, hieß es weiter im Urteil. "Durch einen unglücklichen Zufall war die Tür in der dritten Etage offen." Als die Täter kein Geld fanden, hätten sie die Geige entwendet. Das Gericht sprach den 41-Jährigen des Diebstahls im besonders schweren Fall schuldig. Es ordnete zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe 275.000 Euro an.

Auf die Spur der vielfach vorbestraften Diebe kamen die Ermittler unter anderem durch Aufzeichnungen von Überwachungskameras. Knapp zwei Monate nach der Tat war ein damals 39-Jähriger verhaftet worden. Im Juni 2019 erhielt er 14 Monaten Gefängnis. Nach dem 41-Jährigen war längere Zeit gefahndet worden. Wegen seiner Drogensucht ging das Gericht nun von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Das Urteil entsprach im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwältin. Die Verteidigerin hatte auf eine mildere Strafe plädiert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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