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Berlin: Angehende Staatsanwältinnen dürfen Kopftuch tragen – mit Einschränkung


Berliner Gerichtssäle
Angehende Staatsanwältinnen dürfen Kopftuch tragen

Von dpa, afp
Aktualisiert am 04.09.2020Lesedauer: 1 Min.
Frauen mit Kopftüchern spazieren über eine Straße (Symbolbilder): In Berlin dürfen nun Rechtsreferendare religiöse Symbole tragen. Aber nur unter einer bestimmten Bedingung.Vergrößern des BildesFrauen mit Kopftüchern spazieren über eine Straße (Symbolbilder): In Berlin dürfen nun Rechtsreferendare religiöse Symbole tragen. Aber nur unter einer bestimmten Bedingung. (Quelle: Peters/imago-images-bilder)
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Angehende Staatsanwältinnen und Richterinnen dürfen in Berliner Gerichtssälen ein Kopftuch oder andere religiöse Symbole tragen. Es gibt jedoch eine Einschränkung.

Juristen in Ausbildung bei Berliner Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft dürfen in Verhandlungen nun religiöse Symbole wie Kopftuch, Kreuz oder Kippa tragen. Das entschieden die Leitungen des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts von Berlin und Brandenburg sowie des Kammergerichts, wie die Justizverwaltung am Donnerstag mitteilte.

Demnach dürfen die betreffenden Referendare in einem Prozess hoheitliche Aufgaben übernehmen – jedoch nur, wenn sie dabei einen Richter oder Staatsanwalt als Ausbilder an ihrer Seite haben. Zu solchen hoheitlichen Aufgaben können auf Seite des Gerichts die Sitzungsleitung oder die Befragung von Prozessbeteiligten gehören, auf Seite der Staatsanwaltschaft das Verlesen der Anklage.

In der Regel gibt es den Justizangaben zufolge jährlich eine bis zwei Referendarinnen mit Kopftuch. Diese blieben demnach bislang zumeist im Büro, während ihr Ausbilder im Gerichtssaal die Anklage verlas.

Das Berliner Neutralitätsgesetz wird immer wieder vor Gerichten verhandelt. In der vergangenen Woche gab das Bundesarbeitsgericht einer muslimischen Frau recht, die geklagt hatte, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht in den Berliner Schuldienst eingestellt wurde.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dap, AFP
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