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Eilantrag gegen Einsturzsicherung in Berlin-Köpenick gescheitert


Wohnhäuser evakuiert
Eilantrag gegen Einsturzsicherung in Berlin-Köpenick

Von dpa
Aktualisiert am 04.02.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Holzgerüst stützt eine Hauswand: Nach dem Wassereinbruch in einer Baugrube in Berlin-Köpenick mussten viele Anwohner ihre Wohnungen verlassen.Vergrößern des BildesEin Holzgerüst stützt eine Hauswand: Nach dem Wassereinbruch in einer Baugrube in Berlin-Köpenick mussten viele Anwohner ihre Wohnungen verlassen. (Quelle: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa-bilder)
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In Berlin-Köpenick wird ein einsturzgefährdetes Haus gesichert. Das war nötig, nachdem eine angrenzende Baugrube mit Wasser voll lief. Ein Eigentümer wehrte sich gegen die Maßnahmen.

Nach einem Bau-Desaster in Berlin-Köpenick können die vom Bezirk veranlassten Sicherungsmaßnahmen eines einsturzgefährdeten Mehrfamilienhauses weitergehen. Das Berliner Verwaltungsgericht lehnte am Donnerstag einen Eilantrag des Grundstückseigentümers gegen die Arbeiten in der Pohlestraße ab, wie die Behörde mitteilte.

Am Sonntag war die Baugrube voll Wasser gelaufen. Zunächst drohte das Haus daneben abzusacken und der Giebel wegzubrechen. Auch ein zweites Haus erwies sich dann als nicht mehr sicher. 18 Häuser in der Straße wurden evakuiert, etwa 360 Bewohner mussten raus. Gas, Wasser, Strom und Wärme mussten abgeschaltet werden. 13 Menschen konnten am Mittwoch ihre Wohnungen wieder beziehen. Ab Donnerstagmorgen sollten weitere 31 Bewohner in zwei weitere Häuser zurückkehren dürfen.

Baugrube soll gefüllt werden

Um die Baugrube zu stabilisieren, die zuvor mit Wasser vollgelaufen war, möchte der Bezirk diese im Fundamentbereich des abgesackten Gebäudes mit verdichtendem Material füllen, heißt es vom Gericht. Gegen die Maßnahme wollte der Eigentümer der Baugrube vorgehen: Die Verfüllung mit Beton sei nicht nötig, argumentierte er vor Gericht. Vielmehr reiche das Einbringen von Pfählen und Erde aus.

Das Verwaltungsgericht urteilte, dass der Antragssteller nicht glaubhaft habe machen können, dass die Maßnahmen rechtswidrig seien. Es stehe auch gar nicht fest, ob Beton als Füllmaterial gewählt würde, hieß es in der Mitteilung. Die Rede sei bislang nur von nicht näher bezeichnetem verdichteten Material.

Die Eigentümer können beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen. Vom Eigentümer hieß es am Donnerstag, dass erstmal keine weiteren juristischen Schritte geplant seien.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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