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Berlin: Facebook-Hetze gegen Merkel – Bewährungsstrafe


Kriminalität im Netz
Facebook-Hetze gegen Merkel – Bewährungsstrafe

Von dpa
Aktualisiert am 27.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Der Angeklagte sitzt in einem Gerichtssaal: Er soll im Juni 2020 in einer Facebook-Gruppe zu Gewalt gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel aufgerufen haben.Vergrößern des BildesDer Angeklagte sitzt in einem Gerichtssaal: Er soll im Juni 2020 in einer Facebook-Gruppe zu Gewalt gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel aufgerufen haben. (Quelle: Christophe Gateau/dpa)
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Nachdem ein 40-Jähriger öffentlich gegen die Kanzlerin gehetzt hatte, ist jetzt ein Urteil gefallen. Er hatte in Facebook-Gruppen unter anderem zu Straftaten gegen Angela Merkel aufgerufen.

Ein Berliner Facebook-Nutzer ist nach Hetze gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 40-Jährige habe sich der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie der Volksverhetzung schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Donnerstag. Der Angeklagte hatte zuvor gestanden und erklärt, er habe sich "übelst über die Corona-Maßnahmen geärgert". Er bedauere sein damaliges Verhalten sehr.

Der gelernte Gärtner war laut Anklage im Juni 2020 Mitglied einer geschlossenen, etwa 5.000 Mitglieder umfassenden Facebook-Gruppe. Ziel zumindest eines Teils der Gruppe sei es gewesen, im Chat zu schwersten Straftaten gegen Bundeskanzlerin Merkel sowie gegen Migranten aufzurufen. So habe der 40-Jährige gehetzt, Merkel sowie "Asylanten und Migranten" müssten "vernichtet" werden.

Verurteilter will "nie wieder so einen Mist machen"

Der nicht vorbestrafte Angeklagte sagte weiter, das Schlimmste sei für ihn der Lockdown gewesen. "Ich durfte längere Zeit nicht zur Arbeit, durfte nicht mehr meine Freunde sehen", so der 40-Jährige, der laut Gutachten an einer autistischen Störung leidet. Auch seine Therapie in einer heilpädagogischen Ambulanz sei weggefallen. Er habe verstärkt Alkohol konsumiert – "ich wusste nicht mehr, was falsch und was richtig war". Er bereue die Taten und werde "nie wieder so einen Mist machen".

Das Gericht entsprach mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Der 40-Jährige erklärte, er werde die Entscheidung annehmen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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