Bundesweit einmalige Regelung 315 Beschwerden nach einem Jahr Antidiskriminierungsgesetz

Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes ist die befürchtete große Beschwerdewelle ausgeblieben. Einige Hundert Menschen meldeten sich dennoch bei der Ombudsstelle.
Das seit einem Jahr geltende und bundesweit einmalige Antidiskriminierungsgesetz in Berlin hat keine Flut von Beschwerden ausgelöst. Bei der neuen Ombudsstelle gingen bis Anfang Juni 315 Beschwerden von Menschen ein, die sich von Behörden diskriminiert fühlten. Das berichtete die Leiterin der Ombudsstelle, Doris Liebscher, am Dienstag in einer Online-Diskussion. 50 der Beschwerden richteten sich gegen die Polizei, ein Teil davon wegen Rassismus-Vorwürfen. Geklagt hat bislang niemand.
Das Gesetz soll Menschen vor Diskriminierung durch die Behörden schützen, ihre Rechte stärken und Ansprüche auf Schadenersatz ermöglichen. Wer sich diskriminiert fühlt, kann sich an die betroffene Behörde oder an die Ombudsstelle bei der Justizverwaltung wenden. Dann wird der Vorwurf geprüft und nach Lösungen jenseits von Klagen gesucht. Kritiker hatten eine Vielzahl von Beschwerden vorausgesagt und moniert, das Gesetz stelle Polizisten unter Pauschalverdacht und erschwere deren Arbeit.
Das Gesetz mit dem sperrigen Namen Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ist seit dem 21. Juni 2020 in Kraft. Inzwischen sind ähnliche Gesetze auch in anderen Bundesländern geplant. Die Online-Diskussion wurde veranstaltet vom "Mediendienst Integration", der sich als Informationsstelle für Journalisten zum Thema Einwanderung und Integration bezeichnet.
- Nachrichtenagentur dpa