t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBerlin

Rollstuhlfahrerin tödlich verletzt: Angeklagter schweigt


Berlin
Rollstuhlfahrerin tödlich verletzt: Angeklagter schweigt

Von dpa
15.07.2021Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesDie Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Berlin (dpa/bb) – Ein junger Autofahrer, der eine 91 Jahre alte Rollstuhlfahrerin auf einem Zebrastreifen mit seinem Wagen angefahren und tödlich verletzt haben soll, hat vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten geschwiegen. Der 24-Jährige sei mit mindestens 50 Stundenkilometern auf den mit Schildern und Fahrbahnmarkierung ausgewiesenen Fußgängerüberweg zugefahren und habe die Seniorin nicht wahrgenommen, hieß es in der zu Prozessbeginn am Donnerstag verlesenen Anklage wegen fahrlässiger Tötung.

Die 91-jährige Bewohnerin einer Seniorenresidenz war am 3. August 2018 mit ihrem elektrischen Rollstuhl unterwegs und wollte die Fürstenwalder Allee im Ortsteil Köpenick überqueren, als sie laut Anklage angefahren wurde. Die Seniorin sei auf die Straße gestürzt und habe sich unter anderem Schädel- und Rippenbrüche zugezogen. Sie ist drei Wochen später in einem Krankenhaus gestorben.

Der junge Autofahrer soll am Unfallort gegenüber Polizisten erklärt haben, die Frau sei für ihn von rechts aus dem Schatten gekommen. Sie sei für ihn zu spät zu sehen gewesen. Ein Augenzeuge schilderte im Prozess, er sei mit seinem Pkw hinter dem Angeklagten gefahren und habe die Kollision kommen sehen. "Ich reduzierte mein Tempo, er aber nicht", sagte der Zeuge. "Plötzlich sah ich nur noch Teile durch die Luft fliegen." Aus seiner Sicht habe die Frau allerdings etwa eineinhalb Meter neben dem Zebrastreifen die Fahrbahn überqueren wollen.

Die Anklage geht davon aus, dass die Sicht für den Autofahrer auf den rechtsseitig verlaufenden Fahrrad- und Fußgängerweg teilweise durch Schatten, Bäume und eine Haltestelle beeinträchtigt gewesen sei. Er hätte "bei der bei Fußgängerüberwegen für Kraftfahrzeuge erforderlichen besonderen Sorgfalt und Obacht" die Seniorin rechtzeitig erkennen, abbremsen und den Unfall vermeiden können. Der Prozess wird am 29. Juli fortgesetzt.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website