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Gerichtsbeschluss: "Querdenken"-Kundgebung bleibt verboten


Berlin
Gerichtsbeschluss: "Querdenken"-Kundgebung bleibt verboten

Von dpa
01.08.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesBlick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Berliner Polizei hat sich mit ihrem Verbot mehrerer Demonstrationen vor Gericht durchgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am späten Samstagabend das Verbot einer weiteren Kundgebung. Die Initiative "Querdenken 711" hatte dazu aufgerufen und für diesen Sonntagnachmittag 22.500 Teilnehmer angemeldet.

Der 1. Senat habe das Verbot der Versammlung unter dem Motto "Das Jahr der Freiheit und des Friedens - Das Leben nach der Pandemie" in einem weiteren Eilverfahren bestätigt, teilte eine Gerichtssprecherin am späten Samstagabend mit. Die Kundgebung sei ab 15.30 Uhr auf der Straße des 17. Juni angemeldet gewesen.

Die Berliner Polizei hatte für dieses Wochenende mehrere Proteste untersagt. Begründet hatte sie das unter anderem damit, dass die Teilnehmenden regelmäßig Regelungen etwa zum Infektionsschutz nicht akzeptierten. Das Verwaltungsgericht teilte die Einschätzung der Polizei und verwies auch auf die Delta-Variante des Coronavirus. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte das Verbot nun in vier Fällen.

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