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2G-Option in Berlin: Nachweis muss digital überprüfbar sein


2G-Option in Berlin
Nachweis muss digital überprüfbar sein

Von dpa
Aktualisiert am 21.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Einlassschild zur 2G-Regel: In Berlin müssen künftig Bürger künftig einen digitalen 2G-Nachweis vorzeigen.Vergrößern des BildesEin Einlassschild zur 2G-Regel: In Berlin müssen künftig Bürger künftig einen digitalen 2G-Nachweis vorzeigen. (Quelle: Bihlmayerfotografie/imago-images-bilder)
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In Berlin können Veranstalter und Restaurants selbst entscheiden, ob sie die 2G- oder die 3G-Regel anwenden. Im ersten Fall muss ein Nachweis allerdings digital nachvollziehbar sein.

Berlinerinnen und Berliner müssen künftig bei der 2G-Option einen Nachweis dabei haben, der sich digital überprüfen lässt. "Man muss kein Smartphone haben, aber zumindest eine Bescheinigung mit einem QR-Code ausgedruckt dabei haben", sagte Christian Gaebler (SPD), Chef der Senatskanzlei, am Dienstag nach der Senatssitzung.

Das Vorgehen soll gegen Fälschungen helfen und Einheitlichkeit schaffen. In Berlin können Veranstalter oder Restaurantbesitzer selbst entscheiden, ob sie den Zutritt zu Innenräumen nur Geimpften oder Genesenen (2G) oder auch Getesteten (3G) erlauben.

2G-Regel in Berlin: Auch Änderung bei Quarantäne

Außerdem beschloss der Senat am Dienstag eine Änderung der Quarantäneregeln für Kontaktpersonen. Wenn sie selbst regelmäßig auf eine Corona-Infektion getestet werden, können sie die Quarantäne bereits nach fünf Tagen durch einen negativen Schnelltest beenden.

Das gelte beispielsweise für Schülerinnen und Schüler, sagte Gaebler. Damit orientiere sich der Senat an den aktuellen Regelungen des Robert Koch-Instituts. Die geänderte Verordnung soll am Sonntag in Kraft treten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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