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Statistik: Weniger Praxen rechnen Videosprechstunden ab


Potsdam
Statistik: Weniger Praxen rechnen Videosprechstunden ab

Von dpa
15.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Vor der Räumung der linken BauwagensiedlungVergrößern des BildesAbsperrgitter und Einsatzfahrzeuge der Polizei stehen vor der geplanten Räumung der linken Bauwagensiedlung an der Köpenicker Straße. (Quelle: Paul Zinken/dpa/dpa-bilder)
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Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) haben im zweiten Quartal dieses Jahres weniger Arztpraxen Sprechstunden per Video abgerechnet. Zwischen April bis einschließlich Juni waren es 360 Praxen, wie die KVBB mitteilte. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres seien es mehr als 440 Praxen gewesen, die Gespräche zwischen Art und Patient per Bildschirm abrechneten. "Wir hatten im vergangenen Jahr einen Boom bei den Videosprechstunden", sagte Roland Stahl, Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Das sei vor allem zu Beginn der Corona-Pandemie so gewesen.

Aktuell erfüllen nach KVBB-Angaben mehr als 700 Brandenburger Praxen die notwendigen Voraussetzungen für eine Videosprechstunde. 2019 seien es zwei Praxen gewesen, in dem Jahr wurde laut KVBB noch keine einzige Videosprechstunde abgerechnet. Um die Sprechstunde über den Bildschirm anzubieten, müssen die Praxen unter anderem nachweisen, dass sie einen zertifizierten Videodienstanbieter nutzen. Landesweit zählt die KVBB rund 3200 Praxen.

Der Trend spiegele sich auch bundesweit wider, sagte Stahl von der Bundesvereinigung. "Die Videosprechstunde wird den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt nicht ersetzen. Aber sie ist in der Versorgung angekommen." Umfragen von Versicherungen mit rund 600 Beteiligten hätten gezeigt, dass der persönliche Kontakt mit dem Arzt den Patientinnen und Patienten wichtig sei.

Seit 2017 dürfen Ärzte Videosprechstunden abrechnen. Für Psychotherapeuten gilt das seit 2019. Neben einer Gesprächspauschale bekommen sie weitere Zuschläge. Seit März 2020 dürfen Videosprechstunden unbegrenzt abgerechnet werden, zuvor war dies auf 50 Stunden pro Quartal begrenzt. Die Lockerung gilt laut KBV auch weiter.

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