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Landesarbeitsgericht: Streik bei Asklepios-Kliniken zulässig


Berlin
Landesarbeitsgericht: Streik bei Asklepios-Kliniken zulässig

Von dpa
20.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Warnstreik Asklepios-Kliniken BrandenburgVergrößern des BildesBeschäftigte der Asklepios-Kliniken tragen ein Transparent bei einer Demonstration. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat den Antrag der Asklepios-Kliniken auf Untersagung des Streiks in ihren Brandenburger Kliniken zurückgewiesen (Beschluss vom 20. Oktober 2021, Az. 12 Ta 1310/21). Das Unternehmen wollte erreichen, dass der Gewerkschaft Verdi Aufruf und Durchführung von Streiks untersagt werden, informierte das Gericht am Mittwoch über den Beschluss. Für die Rechtmäßigkeit des Streiks sei es ausreichend, dass der erforderliche Notdienst tatsächlich sichergestellt werde. Die Gewerkschaft sei in dem Zusammenhang zu Nachbesserungen aufgefordert worden, hieß es.

Am Donnerstag um 6 Uhr startet in dem Tarifstreit nach einer Urabstimmung ein sechstägiger Streik an den drei Asklepios-Kliniken in Brandenburg/Havel, Teupitz und Lübben sowie zehn Tageskliniken. Verdi kritisiert, dass die Brandenburger Beschäftigten für die gleiche Arbeit teilweise bis zu 10 600 Euro weniger pro Jahr verdienten als die Kollegen an den Hamburger Standorten des Konzerns. Die Gewerkschaft verlangt gleiche Konditionen. Seit der jüngsten Verhandlungsrunde am 22. Juni traten Beschäftigte bisher an insgesamt zehn Tagen in Warnstreiks.

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