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17-Jährige sexuell ausgebeutet? Aussagen angekündigt


Berlin
17-Jährige sexuell ausgebeutet? Aussagen angekündigt

Von dpa
25.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Landgericht BerlinVergrößern des BildesBlick auf Eingang des Landgerichts Berlin mit dem Schriftzug des Gerichts. (Quelle: Taylan Gökalp/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Weil er zwei Minderjährige in die Prostitution gedrängt und ausgebeutet haben soll, steht ein 32-Jähriger vor dem Berliner Landgericht. Die beiden Betroffenen seien 17 Jahre alt gewesen. Die Anklage lautet unter anderem auf Zwangsprostitution, Zuhälterei, versuchte Erpressung, sexuellen Missbrauch und Drogenhandel. Mitangeklagt ist ein 21-Jähriger, der in einem Fall beteiligt gewesen sein soll.

Die Anwälte kündigten am Donnerstag zu Prozessbeginn an, dass sich ihre Mandanten voraussichtlich am zweiten Verhandlungstag am 9. Dezember äußern werden. Der Hauptangeklagte soll im Februar 2020 einer 17-Jährigen in einer anonymen Whatsapp-Nachricht mit der Veröffentlichung intimer Aufnahmen gedroht haben, falls sie ihm nicht 20 000 Euro zahle. Die Schülerin, die den Mann über das Internet kennengelernt haben soll, habe sich hilfesuchend an den 32-Jährigen gewandt - "nichtsahnend, dass es sich um den Erpresser handelte", heißt es in der Anklage.

Der 32-Jährige habe laut Ermittlungen sexuelle Handlungen erzwungen und der 17-Jährigen vorgetäuscht, dass ein angeblicher Freund die Summe begleichen könnte. Er habe die Schülerin aufgefordert, "durch Prostitution das Geld zu verdienen und über ihn zurückzuzahlen". Nach einem Freiertermin habe sie den Kontakt abgebrochen.

Im zweiten Fall soll der 21-Jährige im September 2020 über einen Messengerdienst eine andere 17-Jährige angeschrieben und sich mit ihr in einem Hotel verabredet haben. Dort hätten die Angeklagten die Jugendliche zur Prostitution überredet. Der 32-Jährige habe Freiertermine organisiert - fünf seien es am ersten Tag gewesen, später bis zu elf täglich. Jeden Tag habe er ihr mindestens eine Kapsel mit Kokain verkauft, um sie "leistungsfähiger" zu machen, heißt es in der Anklage.

Etwa sechs Wochen lang soll der 32-Jährige im zweiten Fall als Zuhälter agiert und mindestens die Hälfte der Einnahmen "nach Abzug sonstiger von ihm berechneter Kosten" für sich behalten haben. Der 21-Jährige habe Beihilfe zur Zwangsprostitution geleistet.

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