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Berlin: Senat will sexuelle Identität im Grundgesetz besser schützen


Vorschlag zur Erweiterung
Berlin will sexuelle Identität im Grundgesetz schützen

Von dpa, t-online
01.07.2025 - 14:36 UhrLesedauer: 1 Min.
Regenbogenflagge vor dem Berliner Fernsehturm (Symbolbild): Mit der Initiative will Berlin Einfluss auf die Bundespolitik nehmen.Vergrößern des Bildes
Regenbogenflagge vor dem Berliner Fernsehturm (Symbolbild): Mit der Initiative will Berlin Einfluss auf die Bundespolitik nehmen. (Quelle: snapshot-photography/F.Boillot via Imago Images)
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Der Berliner Senat hat eine Bundesratsinitiative zum Schutz der sexuellen Identität beschlossen. CDU und SPD setzen sich für eine Ergänzung von Artikel 3 ein.

Der Berliner Senat hat am Dienstag eine Bundesratsinitiative zum Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz beschlossen. Nach Angaben von Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) soll Artikel 3 im ersten Satz von Absatz 3 um den Zusatz "sexuelle Identität" erweitert werden.

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Bisher lautet Artikel 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Wegner hatte Initiative bereits 2023 angekündigt

Die Initiative soll voraussichtlich am 11. Juli im Bundesrat eingebracht werden. CDU und SPD hatten in ihren "Richtlinien der Regierungspolitik" vereinbart, sich auf Bundesebene für diese Ergänzung einzusetzen. "Der Regierende und ich stehen zur Regenbogenhauptstadt Berlin", so die Sozialsenatorin, die auch für das Thema Antidiskriminierung verantwortlich ist. Die Initiative sei ein klares Signal gegen Diskriminierung, was in Zeiten steigender Zahlen queerfeindlicher Übergriffe und zunehmend sichtbarer demokratiefeindlicher Haltungen umso wichtiger sei.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte die Bundesratsinitiative bereits mehrfach angekündigt, unter anderem beim Berliner CSD vor zwei Jahren. Die CSD-Organisatoren hatten eine schnellere Umsetzung gefordert.

Für einen Erfolg der Initiative im Bundesrat ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Chancen dafür sind derzeit offen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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