Berlin Behörde muss auch bei viel Arbeit Anfrage beantworten
Behörden können Verbrauchern eine Auskunft nicht mit Verweis auf viel Arbeit und knappe Ressourcen verwehren. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden (Az.: VG 14 K 153/20). Im konkreten Fall ging es laut einer Mitteilung von Freitag um die Anfrage eines Mannes über die Internetplattform "Topf Secret" an das Bezirksamt Pankow. Der Kläger wollte von der Behörde im November 2019 Informationen haben zu lebensmittelrechtlichen Prüfungen und dabei festgestellten Beanstandungen in einem bestimmten Betrieb.
Das Bezirksamt lehnte Auskünfte im Februar 2020 ab mit der Begründung, die Plattform "Topf Secret" verfolge eine politische Kampagne, um Behörden lahmzulegen. Der Antrag des Klägers selbst nehme zwar lediglich zwei bis drei Stunden Bearbeitungszeit in Anspruch. Es seien jedoch mehrere Hundert Anträge über das Portal gestellt worden, deren Bearbeitung bis zu 1800 Arbeitsstunden beanspruchen würden.
Dieses Argument ließ das Gericht nicht gelten. Eine Ablehnung sei nur rechtmäßig, wenn einzelne Anträge einen außergewöhnlichen Aufwand und hohe Bearbeitungskosten verursachten. Das sei bei dem Kläger jedoch nicht der Fall. Mit den anderen Anträgen habe er nichts zu tun. Unabhängig davon lässt sich nach Meinung der Richter aber auch keine "rechtsmissbräuchliche Absicht der Plattform" feststellen. Mit der Veröffentlichung von Kontrollberichten solle die Transparenz entstehen, die zentrales Anliegen des Verbraucherinformationsgesetzes sei. Dafür müssten Behörden notfalls die erforderliche Kapazitäten schaffen.