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Berlin: Fälschung von Impfausweisen – "Damals nicht strafbar"


28-Jähriger dennoch verurteilt
Fälschung von Impfausweisen: "Damals nicht strafbar"

Von t-online, jl

19.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Justitia am Kriminalgericht in der Turmstrasse, Moabit (Symbolbild): Zum Zeitpunkt der Herstellung der falschen Impfausweise sei das Verhalten des Verurteilten noch nicht strafbar gewesen.Vergrößern des BildesJustitia am Kriminalgericht in der Turmstrasse, Moabit (Symbolbild): Zum Zeitpunkt der Herstellung der falschen Impfausweise sei das Verhalten des Verurteilten noch nicht strafbar gewesen. (Quelle: Joko/imago-images-bilder)
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Für die Fälschung von Impfpässen gab es keine Strafe – verurteilt wurde ein 28-Jähriger trotzdem, allerdings für andere Delikte. Für Drogenhandel gab es eine lange Haftstrafe.

Das Berliner Landgericht hat einen wegen der Fälschung von Impfausweisen in großem Stil angeklagten 28-jährigen Mann vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen. Zum Zeitpunkt der Herstellung der Impfausweise sei dies noch nicht strafbar gewesen, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Zudem seien die Ausweise zwar unterschrieben, aber nicht für bestimmte Menschen ausgestellt gewesen.

Laut Anklage soll Marvin H. im April vergangenen Jahres gefälschte Impfausweise hergestellt und insgesamt 44 verkauft haben. Die Blankoimpfausweise dafür soll er sich im Internet besorgt, die Impfaufkleber für Corona-Vakzine über einen gesondert verfolgten Täter aus einem Brandenburger Gesundheitsamt bezogen haben. Mithilfe eines falschen Arztstempels habe er dann die Nachweise gebastelt.

Berlin: Drei Jahre und sechs Monate Haft

Die Richter sprachen H. am Mittwoch vom Anklagepunkt der Urkundenfälschung frei, verurteilten ihn aber wegen anderer Delikte zu drei Jahren und sechs Monaten Haft. Der Sprecherin zufolge wurde der 28-Jährige unter anderem des unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie des Handels mit Arznei- und Dopingmitteln schuldig gesprochen.

Die Strafkammer kam mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft in voller Höhe nach. Auch diese hatte für die gefälschten Ausweise einen Freispruch und für die anderen Delikte dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung von H. beantragte hingegen eine maximal eineinhalbjährige Bewährungsstrafe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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