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Landgericht | Mordprozess um Messerstiche: Gutachter legt sich nicht fest


Landgericht
Mordprozess um Messerstiche: Gutachter legt sich nicht fest

Von dpa
06.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Landgericht BielefeldVergrößern des BildesEin Schild weist auf das Landgericht in Bielefeld hin. (Quelle: Friso Gentsch/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Im Prozess um den Tod einer 49-Jährigen durch 36 Messerstiche hat sich der psychiatrische Gutachter bei der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht eindeutig festgelegt. Verantworten vor dem Landgericht Bielefeld muss sich seit Januar der 51-jährige Ehemann der Frau. Er soll am 31. Juni 2021 in Bielefeld seine Ehefrau mit 36 Messerstichen getötet haben. Nach Auffassung des Sachverständigen kommt es darauf an, welchen Tathergang das Gericht zugrunde legt.

Folgen die Richter der Anklage, dann war der zwar stark betrunkene, aber an Alkohol gewöhnte Deutsche in der Lage, sich zu kontrollieren, und hat seine 49-jährige Ehefrau heimtückisch mit zwei Messern ermordet. Folgen die Richter der Aussage des Angeklagten aus seinem Geständnis zum Prozessauftakt, dann hat er an dem Morgen rot gesehen, als seine Frau nach Hause kam. Aus Kränkung über ihre Affäre habe er sie dann unter Alkohol umgebracht.

Zu einem ebenso wenig eindeutigen Ergebnis kam der Sachverständige in der Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt. Der 51-Jährige sei zwar als sogenannter Episodentrinker mit trockenen Phasen als abhängig zu bezeichnen. Die Tat beging der Angeklagte auch unter Alkohol. Fraglich sei aber seine weitere Gefährlichkeit. Denn es sei eine spezifische Konstellation in der Ehe gewesen, die zu der Tat geführt habe.

Für Donnerstag (9. März) sind die Plädoyers geplant. Sollte anschließend keine Zeit mehr für ein Urteil sein, geht es am 14. März weiter.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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