t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBochum

Extremismus | Brandanschlag: Zeuge weist Aussagen des Angeklagten zurück


Extremismus
Brandanschlag: Zeuge weist Aussagen des Angeklagten zurück

Von dpa
22.11.2023Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Im Prozess um den Brandanschlag auf eine Bochumer Schule hat der Hauptbelastungszeuge die Aussagen des Angeklagten zum Ziel des Angriffs zurückgewiesen. Der Deutsch-Iraner habe von Anfang an von einer Synagoge als Ziel gesprochen, gab der Zeuge am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf an. Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess gestanden, dabei aber ausgesagt, den Brandsatz im Auftrag eines wegen Mordes gesuchten Hells-Angels-Rockers auf die Schule geworfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft aber geht in der Anklage davon aus, dass die Synagoge das eigentliche Ziel war.

Der Zeuge warf dem Angeklagten vor, hinter dem Regime im Iran zu stehen. Tatsächlich geht die Bundesanwaltschaft davon aus, dass hinter der Tat staatliche Stellen im Iran stecken. Dort vermuteten Ermittler zuletzt auch den mutmaßlichen Auftraggeber Ramin Y., der wegen Mordes und Mordversuchs in zwei weiteren Fällen gesucht wird.

Der Zeuge war nach eigenen Angaben vom Angeklagten, einem guten Freund von ihm, darum gebeten worden, ihm bei einem Brandanschlag auf die Synagoge in Dortmund zu helfen. Er habe darauf hingewiesen, dass die Synagoge dort zu stark bewacht sei. Daraufhin habe der Angeklagte andere Synagogen in Nordrhein-Westfalen ins Spiel gebracht. Der Mann meldete das Vorhaben stattdessen der Polizei, nach eigenen Angaben, um seinen Freund von der Tat abzuhalten.

Zu Ramin Y. konnte der Zeuge hingegen keine Angaben machen. Der Angeklagte hatte bei seinem Geständnis ausgesagt, den Auftrag nur aus Angst vor dem Ex-Chef der Hells Angels Mönchengladbach ausgeführt zu haben. Der Zeuge gab an, dass der Angeklagte bei ihren Gesprächen tatsächlich nervös gewesen sei, behauptete aber auch, dieser habe unter dem Schutz von Ramin Y. gestanden.

Der Prozess soll am Donnerstag fortgesetzt werden. Dann wird auch das Plädoyer der Bundesanwaltschaft erwartet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website