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Baby misshandelt: Mehr als sieben Jahre Haft für Vater


Prozess
Baby misshandelt: Mehr als sieben Jahre Haft für Vater

Von dpa
29.02.2024Lesedauer: 2 Min.
GerichtVergrößern des BildesAkten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. (Quelle: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Wegen schwerer Misshandlung seines Säuglings und gefährlicher Körperverletzung hat das Bonner Landgericht am Donnerstag den Vater zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Strafkammer befand den 31-Jährigen für schuldig, 2018 sein damals vier Monate altes Kind so geschüttelt zu haben, dass es zeitlebens körperlich und geistig behindert bleiben wird. Mit dem Urteil ging die Kammer über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die fünfeinhalb Jahre Haft gefordert hatte.

Der Angeklagte aus dem Rhein-Sieg-Kreis war am Tattag mit dem Säugling das erste Mal für etwa eine Stunde allein gewesen, die Mutter arbeitete damals im Spätdienst als Krankenschwester. Als das Baby schrie, warf der Mann es laut Urteil zunächst auf ein Sofa, legte ein Kissen auf den Jungen und setzte sich darauf. Danach schüttelte er den Säugling so, dass der Kopf ruckartig hin- und herflog. Das Kind erlitt dadurch irreparable Gehirnschädigungen. Als es nicht mehr atmete, rief der Mann den Notarzt, der es wiederbelebte. Der Vater sagte damals aus, sein Sohn habe sich beim Trinken derart verschluckt, dass er gekrampft habe, bis er blau geworden sei.

Die Staatsanwaltschaft Bonn klagte den heute 31-Jährigen an, doch das Bonner Landgericht eröffnete Ende 2020 das Verfahren zunächst nicht, weil eine Gutachterin nicht ausschließen wollte, dass ein angeborener Gendefekt zu epileptischen Anfällen bis zum Herz- und Atemstillstand führen könne; möglicherweise sei nicht das Schütteltrauma die Ursache für die schweren Verletzungen des Babys gewesen.

Das Jugendamt hatte den Eltern damals das Kind entzogen, der heute Sechsjährige lebt bei einer Pflegefamilie in Süddeutschland. Als die leiblichen Eltern, die nach kurzzeitiger Trennung ein zweites Kind bekommen hatten, das Sorgerecht für den Erstgeborenen zurückhaben wollten, beauftragte das zuständige Familiengericht ein neues ärztliches Gutachten. Diesmal diagnostizierte es eindeutig ein Schütteltrauma, aber auch weitere Verletzungen - unter anderem gebrochene Rippen -, die sogar auf noch frühere Misshandlungen des Säuglings hindeuteten. Dieses Gutachten wurde durch eine Expertise von Bonner Rechtsmedizinern untermauert.

Im jetzigen Strafverfahren legte der Vater ein Geständnis ab, sagte jedoch, er könne sich nicht an den genauen Tathergang erinnern. Bei dem Gedanken daran stoße er "auf eine schwarze Mauer".

Laut Urteil ist der sechsjährige Junge auf dem Entwicklungsstand eines zweimonatigen Babys. Er könne nicht hören, nicht sehen und müsse künstlich ernährt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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