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Oma getötet: Lebenslang und Sicherungsverwahrung für Enkel


Bonn
Oma getötet: Lebenslang und Sicherungsverwahrung für Enkel

Von dpa
15.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Landgericht BonnVergrößern des BildesParagrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht Bonn angebracht. (Quelle: Oliver Berg/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Das Bonner Landgericht hat einen 35-jährigen Deutschen wegen Mordes an seiner 86 Jahre alten Großmutter zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Eine mitangeklagte Freundin (33) des Angeklagten wurde am Dienstag freigesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Enkel das Bonner Haus seiner Oma, die ihn im Juni 2020 nach seiner Entlassung aus sechsjähriger Haft bei sich aufgenommen hatte, während ihrer Kur ausgeräumt hatte. Als sie am späten Abend des 12. September 2020 aus Bad Reichenhall heimkehrte, passte er sie an der Gartentür ab, griff sie unvermittelt an, würgte und strangulierte sie. Der Grund: Sie sollte die Diebstähle nicht bemerken.

Nachbarn hörten jedoch einen Schrei der 86-Jährigen und riefen die Polizei, die den Leichnam unter einer Hecke fand. Der Enkel wurde noch am selben Abend festgenommen.

Die Bonner Richter sahen beim Angeklagten die Mordmerkmale der Verdeckung einer Straftat und der Heimtücke. Er habe die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Großmutter ausgenutzt. Die Sicherungsverwahrung wurde mit der Gefährlichkeit des Angeklagten begründet.

Der Angeklagte sei "narzisstisch und dissozial" und leide unter einer "komplexen Persönlichkeitsstörung" - so hatte der Gutachter ihn im Prozess beschrieben. Für die Tötung der Großmutter jedoch gebe es keinerlei krankhafte Einschränkung, er sei voll schuldfähig. Zu den Vorwürfen hat der 35-Jährige während des Prozesses geschwiegen.

Die 33-jährige Freundin, für die die Staatsanwaltschaft acht Monate auf Bewährung wegen Nichtanzeige einer Straftat gefordert hatte, wurde freigesprochen. Der Angeklagte hatte ihr zwar gesagt, er wolle seine Oma "platt machen". Sie sei sich aber nicht sicher gewesen, dass er den Plan auch tatsächlich ausführen würde, so das Gericht. Der Richter hielt der Frau jedoch vor: "Wenn Sie mehr Courage gehabt und die Tat angezeigt hätten, könnte die Frau noch leben."

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